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Gewinnhaftung bei Verletzung von Treuepflichten : eine rechtsvergleichende Untersuchung zum englischen und deutschen Recht / Konrad Rusch


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ISBN:9783161481345
Personen:
Zeitliche Einordnung:2003
Umfang:XIX, 299 S
Format:; 24 cm
Sachgruppe(n):19 Recht ; 17 Wirtschaft
Verlag:
Tübingen : Mohr Siebeck
Schlagwörter:Großbritannien ; Treuepflicht ; Rechtsverletzung ; Gewinnabschöpfung ; Deutschland

2077

Buchzusammenfassung:



Wer durch Verletzung eines fremdes Rechts einen Gewinn erzielt, soll diesen nicht behalten dürfen. Die Gewinnhaftung trägt diesem Gedanken Rechnung und zwingt den Rechtsverletzer zur Herausgabe des Gewinns an den Inhaber des verletzten Rechts. In England ist diese Rechtsfolge Gegenstand umfangreicher Rechtsprechung und wissenschaftlicher Diskussion. In einigen Fallgruppen ist die Gewinnhaftung fest etabliert, insbesondere in der Fallgruppe der Treuepflichtverhältnisse. Wer seine als Treuhänder, Beauftragter oder Geschäftsführer geschuldeten Treuepflichten verletzt, etwa durch die Annahme von Schmiergeldern oder unerlaubte Konkurrenzgeschäfte, muß die erzielten Gewinne abführen. In Deutschland ist die Gewinnhaftung dagegen nur vereinzelt geregelt und dogmatisch bisher wenig aufbereitet. Dies gilt in besonderem Maße für die Treuepflichtverhältnisse. Konrad Rusch entwickelt vor dem Hintergrund des englischen Rechts eine einheitliche Kategorie der Treuepflichtverhältnisse und arbeitet allgemeine Grundsätze der Gewinnhaftung bei Verletzung von Treuepflichten heraus.



FAQ zum Buch



Ein Breach of Fiduciary Duty bezeichnet die Verletzung der Vertrauenspflichten eines Trustees gegenüber dem Beneficiary in einem Trust. Im Gegensatz zu Verträgen ermöglicht der Trust dem Beneficiary zusätzliche Rechte, wie die Ersetzung des Trustees, die in vertraglichen Beziehungen nicht möglich sind. Die fiduziarischen Pflichten des Trustees umfassen die Verantwortung, das Trust-Vermögen im Interesse des Beneficiary zu verwalten. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 70, ISBN 9783161481345

Die Treuepflicht des Arbeitnehmers wird heute als Sammelbezeichnung für ein Bündel arbeitsvertraglicher Nebenpflichten aufgefasst, ohne eine detaillierte Charakterisierung ihres Inhalts. Es wird lediglich allgemein festgelegt, dass der Arbeitnehmer die Interessen des Arbeitgebers zu berücksichtigen hat. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 202, ISBN 9783161481345

Gemäß Abschnitt 317 des Companies Act 1985 ist der company director verpflichtet, die Natur seines Interesses bei einer Sitzung der Direktoren der Gesellschaft offenzulegen, wenn er ein „direktes oder indirektes Interesse“ an einem Geschäftsabschluss hat. Direkte Interessen umfassen Fälle, in denen der Director die Gegenseite des Vertrags bildet, während indirekte Interessen beispielsweise durch gesellschaftliche Beteiligungen an der Gegenpartei entstehen können. In solchen Fällen kann die Gesellschaft den Geschäftsabschluss anfechten oder eine Gewinnhaftung des Directors verlangen, wenn ein persönlicher Vorteil nachweisbar ist. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 137, ISBN 9783161481345

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