
Besteuerung des internationalen Unternehmskaufs (Forum der internationalen Besteuerung)
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FAQ zum Buch
Steuerneutrale Umstrukturierungen außerhalb des Umwandlungssteuerrechts sind möglich, wenn neue Anteile im Rahmen von § 23 Abs. 3 UmwStG gewährt werden, allerdings unterliegen die stillen Reserven der Besteuerung. Bei fehlender Kapitalerhöhung oder fehlerhafter Umsetzung ist eine steuerneutrale Einbringung nicht möglich, sodass auf die Fusionsrichtlinie zurückgegriffen werden muss. Ausländische Rechtsvorgaben, wie die Teilwertbewertung in den Niederlanden, können zusätzliche Einschränkungen mit sich bringen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 32, ISBN 9783504615178
Bei grenzüberschreitenden Umstrukturierungen entstehen Probleme durch die steuerliche Behandlung von stillen Reserven und ausländischen Schachtelbeteiligungen, die nicht eindeutig geregelt sind. Die Überführung von Inlandsvermögen ins Ausland kann zu Konflikten mit Doppelbesteuerungsabkommen führen, da die Steuerentstrickungsklauseln nicht im Gesetz verankert sind. Zudem besteht Unsicherheit bezüglich der späteren Besteuerung der Reserven bei den Gesellschaftern der übernehmenden Gesellschaften. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 36, ISBN 9783504615178
Die Verlagerung eines Betriebs in ein DBA-Land kann zu einer Gewinnrealisierung führen, da die Übertragung von Wirtschaftsgütern ins Ausland den gemeinen Wert der Güter anspricht. Bei beschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern werden Anteile im inländischen Betriebsvermögen zum Buchwert übertragen, wodurch der entstehende Gewinn der inländischen Steuerpflicht unterliegt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Anteilseigner beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig ist. Die Gewinne/Verluste werden für jeden Gesellschafter getrennt ermittelt und später zusammengeführt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 37, ISBN 9783504615178
Bei der Hinzurechnungsbesteuerung können Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in Zusammenhang stehen, nicht abgezogen werden. Dies gilt insbesondere, wenn eine ausländische Gesellschaft steuerfreie Gewinnausschüttungen hat oder ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Darlehen und Beteiligung besteht. Solche Regelungen erhöhen das Steuerlastenrisiko für deutsche Unternehmen bei der Finanzierung ausländischer Konzerne. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 85, ISBN 9783504615178