
Obliegenheiten im Versicherungsvertragsrecht : auf dem Weg zum europäischen Binnenmarkt für Versicherungen / Giesela Rühl
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Buchzusammenfassung:
English summary: Fifty years after the foundation of the European Communities, the single European market for insurances has not yet become reality. Although three generations of EC directives have implemented the freedom of establishment and the freedom to provide services, insurance companies still essentially refrain from cross-border transactions. As the lack of cross-border activity has to be attributed to the lack of uniform rules on insurance contract law, Giesela Ruhl compares the obligations of the insured under both common law and civil law and makes proposals for regulation in a European insurance contract law. German description: Funfzig Jahre nach Grundung der Europaischen Gemeinschaft ist der Gemeinsame Markt fur Versicherungen immer noch nicht Wirklichkeit geworden. Obwohl durch die drei Richtliniengenerationen im Bereich der Schadens- und Lebensversicherung die Voraussetzung fur die Ausubung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit geschaffen wurden, sind Versicherungsunternehmen nicht in nennenswerter Weise grenzuberschreitend tatig. Ursache dafur ist die fehlende Harmonisierung des materiellen Versicherungsvertragsrechts, die Anfang der achtziger Jahre unter anderem an der angeblich unterschiedlichen Ausgestaltung der Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in den Rechtsordnungen des Common Law auf der einen Seite und den Rechtsordnungen des Civil Law auf der anderen Seite scheiterte. Um den Weg fur die Verwirklichung des europaischen Binnenmarktes fur Versicherungen zu bereiten, unterzieht Giesela Ruhl die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers einer eingehenden rechtsvergleichenden Untersuchung und erarbeitet darauf aufbauend Empfehlungen fur ihre Ausgestaltung in einem harmonisierten europaischen Versicherungsvertragsrecht.
FAQ zum Buch
Die Grundlagen des Versicherungsvertragsrechts in England umfassen die Entstehung, den Gegenstand, die Form und Frist, Verschulden und Kausalität sowie die Rechtsfolgen. Zudem werden Warranties, insbesondere Implied und Express Warranties, sowie Conditions berücksichtigt. Die Anwendung von Common Law und Statements of Insurance Practice ist entscheidend. Die Rechtsfolgen unterscheiden sich je nach Versicherungstyp, z. B. Seeversicherungsverträge und andere Versicherungsverträge. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 15, ISBN 9783161482953
Im Falle eines Versicherungsfalls müssen Versicherungsnehmer in Deutschland die Gefahrerhöhung unverzüglich nach Kenntnis davon melden, während in England die Meldung innerhalb angemessener Zeit erfolgen muss, sobald die Gefahrerhöhung eintritt. In Deutschland ist das Verschulden des Versicherungsnehmers Voraussetzung für rechtliche Folgen der Nichtmeldung, in England sind diese unabhängig vom Verschulden. Die Kausalität zwischen der Nichtmeldung und dem Schaden spielt in beiden Ländern keine Rolle. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 249, ISBN 9783161482953