
Die Besteuerung der öffentlichen Hand / von Rainer Hüttemann
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FAQ zum Buch
Steuerfreie Beteiligungserträge und Veräußerungsgewinne unterliegen der Kapitalertragsteuer, soweit sie nicht in die Rücklagen eingestellt werden. Dies gilt, weil der nicht in die Rücklagen fließende Gewinn, auch wenn er steuerfrei ist, der Besteuerung unterliegt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 179, ISBN 9783504642297
Ein privater Unternehmer könnte gemäß dem Text eine steuerrechtliche Konkurrentenklage nur erheben, wenn er zuvor die Aufhebung des staatlichen Monopols erreicht hat. Das staatliche Monopol untersagt dem privaten Unternehmer einen tatsächlichen Wettbewerb, weshalb eine Klagebefugnis vorher fehlt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 132, ISBN 9783504642297