
Festschrift für Hans Friedhelm Gaul zum 70. Geburtstag : 19. November 1997 / hrsg. von Eberhard Schilken ...
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FAQ zum Buch
Im Text wird erklärt, dass „Genus“ das grammatische Geschlecht eines Substantivs bezeichnet, wie beispielsweise Maskulinum, Femininum oder Neutrum im Deutschen. „Sexus“ hingegen bezieht sich auf das biologische Geschlecht, das in der Regel in zwei Kategorien unterteilt wird: männlich und weiblich. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 139, ISBN 9783769405415
Ein Weisungsbeschluss ist nach § 46 Abs. 1 JN nur dann bindend, wenn er bereits rechtskräftig geworden ist. Da der Überweisungsbeschluss erst durch das Zweitgericht zugestellt wird, ist er im Zeitpunkt des Einlangens beim Adressatgericht noch nicht rechtskräftig, sodass dieses Gericht seine Unzuständigkeit aussprechen kann. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 27, ISBN 9783769405415
Der Förderbagger wird als Zubehör des Grundstücks angesehen, wenn er für die Zwecke eines Kieswerks dauernd eingerichtet ist. Selbst wenn er ständig außerhalb des Grundstücks zur Kiesgewinnung eingesetzt wird, gilt er als Zubehör, da die Entscheidung des Reichsgerichts darauf abzielt, dass das Grundstück für den Betrieb des Kieswerks bestimmt ist. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 717, ISBN 9783769405415
Erlaßvermächtnisse sind nicht konkursfest, weil sie es dem Erblasser ermöglichen würden, sein Aktivvermögen zu verstecken und den Nachrang der Vermächtnisse gegenüber Pflichtteilsverbindlichkeiten zu umgehen. Gesetzliche Schranken wie § 226 II Nr. 5 KO und § 327 I Nr. 2 InsO verhindern dies, indem sie verlangen, dass der vorhandene Aktivnachlass zunächst für alle Nachlaßgläubiger verwendet wird, bevor Überschüsse an Vermächtnisnehmer verteilt werden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 525, ISBN 9783769405415