
Präventionsmodelle in der deutschen Strafzweck-Diskussion : Beziehungen zwischen Rechtsphilosophie, Dogmatik, Rechtspolitik u. Erfahrungswiss. / von Monika Frommel
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Buchzusammenfassung:
Habilitationsschrift--Universitèat Mèunchen, Wintersemester 1985/86.
FAQ zum Buch
Moralstatistik bezieht sich auf die Erfahrungswissenschaftliche Analyse sittlicher Regeln in der Gesellschaft, wie von Quetelet und Von Öttingen diskutiert. Kriminalstatistik betrachtet die Wirksamkeit von Strafgesetzen durch empirische Erfahrungen. Beide Konzepte wurden vor der Jahrhundertwende als Grundlage für eine rationale Strafgesetzgebung und Sozialethik diskutiert. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 14, ISBN 9783428062324
Liszts paradoxes Programm bestand darin, die Effektivität der Strafverfolgung durch die Abolition kurzer Freiheitsstrafen zu steigern, da diese nach seiner Ansicht ineffektiv und schädlich seien. Er analysierte kriminalistische Daten und kritisierte die Milde der verhängten Strafen, die er als Zeichen eines inkompetenten Systems interpretierte. Seine Forderung nach Liberalisierung ging einher mit der Forderung nach strukturellen Reformen, um die Effektivität des Strafrechts zu verbessern. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 17, ISBN 9783428062324
Merkel, Binding und Liszt betonten das positive Recht als Grundlage der Rechtsdogmatik und lehnten idealistische oder ethische Prinzipien ab. Merkel stand im Gegensatz zu Hegelianismus und betonte die historische Entwicklung von Normen, während Binding seine Normentheorie ausprägte. Liszt unterschied sich durch andere Schwerpunkte, wobei alle drei eine Verbindung zwischen Interessen und Recht betonten. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 57, ISBN 9783428062324
Die “absolute Strafgerechtigkeit“ und die “Erhaltung äußerer Rechte“ werden im Text als kontrastierende Konzepte dargestellt, die im Rahmen der Straftheorien unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Die “absolute Strafgerechtigkeit“ orientiert sich an vergeltungsbezogenen Prinzipien, während die “Erhaltung äußerer Rechte“ auf die Sicherung von Rechten abzielt. Der Text hebt die historische Auseinanderhaltung dieser Begriffe hervor, ohne weitere differenzierte Erklärungen zu liefern. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 135, ISBN 9783428062324