
Das Widerstandsrecht und die Idee des religiösen Bundes bei Thomas Müntzer. Ein Beitrag zur Politischen Theologie. (Beiträge zur Politischen Wissenschaft; BPW 113) - Quilisch, Tobias
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Buchzusammenfassung:
Zentraler Gegenstand der Untersuchung ist das Widerstandsrecht in seinen unterschiedlichen Formen, wie es in den Schriften und Briefen Thomas Müntzers seine Ausprägung gefunden hat. Ausgehend hiervon und unter Berücksichtigung der biographischen und theologischen Entwicklung des Reformators werden seine politischen Handlungen, sein Handeln in der Welt beschrieben und analysiert. Besonderes Augenmerk wird dabei auf den Bund und seine Funktion innerhalb der Theologie Müntzers gelegt. Denn der Bund stellt bei Müntzer das zentrale Bindeglied zwischen Glauben und Politik, zwischen Theologie und Widerstandsrecht dar. Der Theologe der Revolution war einer der ersten, der aus der theologisch-innerlichen Kategorie des Bundes eine äußerlich-politische Kategorie entwickelt und diese auch praktisch umgesetzt hat. An seinem Handeln und Denken wird, wie ein Vergleich mit anderen Theologen und Juristen der frühen Neuzeit zeigt, der politische Gehalt der Idee des religiösen Bundes sichtbar (covenant). Insbesondere aus der hiermit eng verbundenen Vorstellung des Volk Gottes als Bündnispartner und als Träger staatlicher Souveränität lassen sich strukturelle und entwicklungsgeschichtliche Verbindungen von Theologie und Staatslehre erkennen, die der herkömmlichen Politischen Theologie fremd sind.
FAQ zum Buch
Im antiken Rechts- und Staatsdenken stand das Widerstandsrecht im Mittelpunkt des Tyrannenmordes, wie die Ehrung von Harmodios und Aristogeiton in Athen zeigt. Platons und Aristoteles Überlegungen betonten die Diskrepanz zwischen Gesetzen und Bräuchen sowie die Legitimität des Widerstands gegen tyrannische Herrscher. In einigen städtischen Verfassungen wurde die Ehrung von Tyrannenmördern bereits vorgesehen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 19, ISBN 9783428097173
Die Textquelle gibt keine detaillierten Auffassungen Zwinglis, Calvins oder Luthers zum Widerstandsrecht wieder. Sie erwähnt lediglich, dass die Reformatoren sich mit dem Thema beschäftigt haben, ohne konkrete Positionen zu benennen. Thomas Müntzer wird als einziger Reformer mit einem aktiven Widerstandsrecht hervorgehoben, während die anderen Reformatoren nicht näher beschrieben werden. Die Textquelle konzentriert sich auf die allgemeine Auseinandersetzung der Reformationszeit mit dem Thema. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 34, ISBN 9783428097173
Thomas Müntzer vertrat kein systematisches Obrigkeitsverständnis und griff die Frage nach der Legitimation weltlicher Gewalt nicht vertieft auf. Seine Äußerungen zur weltlichen Obrigkeit orientierten sich nicht an bestehenden politischen oder juristischen Vorgaben, sondern standen im Kontext seiner theologischen Suche nach der Grundlage des wahren Christentums. Die vorhandenen Ordnungen spielten in seinen Betrachtungen eine untergeordnete Rolle. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 127, ISBN 9783428097173
Der Gnadenbund Gottes trug zur Politisierung des Bundesgedankens bei, indem er einen inneren Bundesschluss auf die Äußerlichkeit übertrug. Olevianus verknüpfte den Bund mit einem durch Gott errichteten Reich Christi, dessen Leiter als göttlich legitimiert galt. Dieser Gedanke beeinflusste die Vorstellung von einer göttlich bestimmten Obrigkeit, ohne jedoch direkt ein Widerstandsrecht zu formulieren. Die Idee des Bundes als Kategorie der Innerlichkeit und Äußerlichkeit legte jedoch eine Grundlage für spätere politisch-theologische Diskurse. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 216, ISBN 9783428097173
Die “Vindiciae contra tyrannos“ entwickelten die Vorstellung eines doppelten Bundes weiter, indem sie den religiösen Bund zwischen Volk und Gott als Vorbild für den weltlichen Bund zwischen König und Volk nutzten. Sie begründeten damit das Recht des Volkes, durch seine Repräsentativorgane gegen einen Herrscher vorzugehen, der seine Pflichten verletzte. Dieses Widerstandsrecht basierte auf der Verletzung der aus dem ersten, religiösen Bund resultierenden Verpflichtungen. Die Schrift stand in direktem Zusammenhang mit der Lage bedrängter Protestanten in Frankreich. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 220, ISBN 9783428097173
Der Bundesgedanke kann in einem säkularen Rechts- und Verfassungsstaat legitimierend wirken, indem er die Ordnung des Verfassungsstaates als stabil und bewahrend versteht. Das Widerstandsrecht des Art. 20 IV GG dient als Korrektiv innerhalb dieser Ordnung, ohne sie zu verneinen. Theologisch begründete Widerstandsrechte, wie sie bei Müntzer vorkommen, sind im säkularen Staat unvereinbar, da sie die Freiheits- und Friedensordnung bedrohen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 239, ISBN 9783428097173