
Menschenwürde als Verfassungsbegriff Aspekte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz 1. Auflage - Geddert-Steinacher, Tatjana
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Buchzusammenfassung:
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FAQ zum Buch
Die “Würde des Menschen“ im rechtlichen Kontext bezeichnet ein grundlegendes Prinzip, das das gesamte Spektrum menschlichen Handelns und Erfahrens umfasst. Sie ist als Verfassungsprinzip strukturiert und kann in beliebigen Lebenszusammenhängen relevant werden. Ihr Inhalt lässt sich nur durch abstrakte Formeln oder exemplarische Beispiele verdeutlichen, bleibt aber als Garantie positiviert. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 22, ISBN 9783428068739
Die Offenheit des Verfassungsbegriffs der Würde des Menschen bedeutet, dass sie das gesamte Spektrum menschlichen Handelns und Erfahrungs umfasst und sich nicht auf spezifische Lebensbereiche beschränkt. Ihr Inhalt lässt sich nur durch abstrakte Formeln oder exemplarische Beispiele ausdrücken, da sie grundlegend anders strukturiert ist als die Spezialgrundrechte. Die Würdegarantie wird dadurch zu einem Rechtsprinzip, das eine grundsätzliche Interpretationsstrategie erfordert. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 22, ISBN 9783428068739
Der Träger der Menschenwürde ist die natürliche Person. Die Rechtsprechung des BVerfG begründet dies auf dem philosophischen Achtungsanspruch, der jedem Menschen kraft seiner Menschqualität zukommt. Menschenwürde kommt dem menschlichen Leben zu, unabhängig davon, ob der Träger sich dieser Würde bewusst ist. Dies entspricht der Definition in der Rechtsprechung, die die Menschenwürde als unveräußerliches Gut betrachtet. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 59, ISBN 9783428068739
Die Würdegarantie des Grundgesetzes schützt das vorgeburtliche Leben, da das Bundesverfassungsgericht den „nasciturus“ als selbständiges menschliches Wesen betrachtet, das unter dem Schutz der Verfassung steht. Der Entwicklungsprozess des menschlichen Lebens ist kontinuierlich, weshalb kein Unterschied zwischen ungeborenem und geborenem Leben gemacht werden kann. Das Recht auf Leben gilt für jeden, der lebt, unabhängig von der Entwicklungsstufe. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 62, ISBN 9783428068739
Die Konsensdefinition wird bei der Würdegarantie verwendet, um staatliche Maßnahmen zu bewerten, die den Kernbereich der Menschenwürde antasten. Das BVerfG verzichtet in vielen Fällen auf eine abstrakte Definition und stützt sich stattdessen auf gesellschaftlichen Konsens über verbotene Eingriffe, wie die Zwangsregistrierung oder grausame Strafen. Dies ermöglicht eine praktische Anwendung der Würdegarantie, ohne auf dogmatische Abstraktionen zurückzugreifen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 27, ISBN 9783428068739
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dient als Kriterium für die Würdegarantie und wird von der Rechtsprechung des BVerfG auch im Kontext der Menschenwürde angewendet. Er ist eng mit der Wesensgehaltsgarantie verbunden und reflektiert die Struktur menschlichen Handelns und der Personqualität. Die Verhältnismäßigkeit sichert, dass Eingriffe in Grundrechte im Einklang mit der Würde und dem Wesensgehalt der Rechte stehen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 51, ISBN 9783428068739