Lebensschutz am Lebensende : das Grundrecht auf Leben und die Hirntodkonzeption - Rixen, Stephan
Netto: 31,78 €34€
inkl. MwSt. zzgl. Versand
Bearbeitungszeit: 3 Werktage
Sofort lieferbar (auf Lager)
1x Stück verfügbar
Artikelzustand Mangelware (nachgebunden):
- Stark gebrauchter Zustand / Mangelware
- Buchrücken fehlt und wurde maschinell nachgebunden
- Seiten können fehlen, weil die Prüfung aller Seiten zu zeitaufwendig ist
- Coverseiten können vom Text abgeschnitten sein
- Vereinzelte Seiten können lose sein
- Blattübergänge können Unterschiede aufweisen
- Es handelt sich um Jahrzehnte alte Bücher, die nicht für Allergiker oder anspruchsvolle Kunden geeignet sind
Buchzusammenfassung:
Der Streit um die Tragfähigkeit der sogenannten Hirntodkonzeption, der in der Behauptung Der Hirntod ist der Tod des Menschen kulminierte, hat die Entstehung des Transplantationsgesetzes (TPG) stark beeinflußt. Auch nach Erlaß des TPG, das den hirntoten Menschen der Leiche gleichstellt, verstummen die Einwände gegen die von Medizin, Arzt- und Strafrechtslehre seit etwa dreißig Jahren favorisierte Hirntodkonzeption nicht. Mit den normativen Vorgaben des Lebensgrundrechts (Art. 2 II 1 GG) ist die Hirntodkonzeption unvereinbar. Sie widerspricht dem offenen Menschenbild des Grundgesetzes, das die Reduktion menschlichen Lebens auf Kognitivität (Geistigkeitstheorie) oder Zerebralität (biologisch-zerebrale Theorie) verbietet. Dem trägt ein reformulierter Todesbegriff Rechnung. Die Gleichsetzung von Tod und Hirntod im TPG ist danach verfassungswidrig. Sie ist auch für das (Arzt-)Strafrecht abzulehnen. Dies gebietet die aus Art. 2 II 1 GG folgende grundrechtliche Schutzpflicht. Die Entnahme lebenswichtiger Organe bleibt gleichwohl möglich, wenn auch nur unter den strengen Voraussetzungen einer (grundrechtlich geschützten) Vorausverfügung über das Lebensende. Diese Erwägung ist für die grundrechtliche Bewertung anderer Problemlagen am Ende menschlichen Lebens folgenreich.