
Personennamen im Vergleich - Die Gebrauchsformen von Anthroponymen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Finnland
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FAQ zum Buch
Im Deutschen werden bürgerliche Personennamen oft mit Titeln wie „Herr“ oder „Frau“ kombiniert, insbesondere bei höheren Ämtern oder Funktionen, z. B. „Frau Ministerpräsidentin“ oder „Herr Vorstandsvorsitzender“. Solche Titel stehen meist vor dem eigentlichen Namen und sind mit Dienststellen verbunden. Ausnahmen bilden nur bestimmte Titel wie der Kardinaltitel, der zwischen Vor- und Nachname steht. Andere Berufsbezeichnungen werden in der direkten Anrede selten verwendet. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 144, ISBN 9783487117355
In Österreich werden alle akademischen Grade, einschließlich aller Stufen, in Personaldokumenten erfasst, während in Deutschland nur der Doktorgrad in bestimmten Fällen angegeben wird. In Deutschland ist der Doktorgrad nach dem Personalausweisgesetz optional und erfordert eine besondere Anfrage mit Nachweisen, während in Österreich diese Angaben pauschal erfolgen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 131, ISBN 9783487117355
Im nichtbehördlichen Geschäftsverkehr werden die Personen mit Herr Graf bzw. als Frau Gräfin angesprochen. Die entsprechende Anschrift lautet dabei “Herrn Graf VN v. X“ oder “Frau Gräfin v. X“. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 163, ISBN 9783487117355
Bei männlichen Absendern werden Gräfinnen in gesellschaftlichen Briefen mit Varianten wie „Verehrte Gräfin“ oder „Hoch verehrte gnädigste Frau Gräfin“ angesprochen. Frauen begnügen sich demgegenüber oft mit „Verehrte Gräfin“ oder „Hoch verehrte Gräfin“. Die Wahl der Anrede hängt also vom Geschlecht des Absenders ab. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 164, ISBN 9783487117355
Im Abschnitt werden vier Arten von mythischen Namen genannt: Götternamen, Dämonennamen, Namen personifizierter Tiere und Namen von Märchengestalten und Sagenfiguren. Beispiele dafür sind Zeus, Luzifer, Reineke Fuchs und Dornröschen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 104, ISBN 9783487117355
Im Bundesrepublik Deutschland sind weder im BGB noch im Personenstandsgesetz verbindliche Anforderungen an Vornamen festgeschrieben. Maßgeblich ist ausschließlich das Kindeswohl, das die Eltern bei der Namenswahl berücksichtigen müssen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 112, ISBN 9783487117355