
Ausgewählte Abhandlungen zum Arbeits- und Wirtschaftsrecht Festschrift zum 80. Geburtstag des Verfassers am 14. April 1978 - Hug, Walther
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FAQ zum Buch
Die Grundlagen des schweizerischen Arbeitsrechts sind das Bundesverfassungsrecht, insbesondere Artikel 34 und 35, sowie das Arbeitsgesetzbuch (AG). Zudem werden andere Bundesgesetze wie das Arbeitsschutzgesetz und kollektive Verträge berücksichtigt. Gerichtsurteile und die allgemeinen Grundsätze des Rechts ergänzen das System. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 3, ISBN 9783727292279
Das schweizerische Arbeitsrecht hat sich durch die Einführung der Arbeitslosenversicherung und der planmässigen Regelung des Ausgleichs zwischen Arbeitsangebot und -nachfrage entwickelt. Es umfasst Maßnahmen wie Arbeitsnachweis, Arbeitsverteilung und produktive Arbeitslosenfürsorge. Zudem wurden Rechtselemente wie Kündigungsschutz und Arbeitseinteilung kombiniert, um das Recht auf Arbeit zu sichern. Die Entwicklung schloss auch die bundesrechtliche Einführung des Obligatoriums für Sozialversicherungen ein. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 48, ISBN 9783727292279
Die Aufgaben der arbeitsrechtlichen Ordnung umfassen die Sicherung des Arbeitslohnes, der Arbeitsstelle und der Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer. Sie beinhalten die Regelung von Lohnschutz, Kündigungsschutz, Ruhezeiten, Erholungszeiten, Abgangsentschädigungen und Schadenersatzansprüchen. Zudem ist die Weiterentwicklung des Arbeitsvertragsrechts erforderlich, um aktuelle Bedürfnisse zu adressieren und private Rechtsansprüche im Rahmen des Arbeiterschutzgesetzes zu verankern. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 100, ISBN 9783727292279
Das staatliche Recht legt grundlegende Pflichten des Arbeitnehmers wie Treue, Sorgfalt und Geheimhaltung fest und regelt die Haftung für Schäden. Kollektives Recht, wie vertraglich vereinbarte Konkurrenzverbote, unterliegt dabei staatlichen Voraussetzungen und kann vom Richter bei Übermäßigkeit eingeschränkt werden. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bleiben bestimmte Pflichten, wie die Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen, staatlich geregelt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 213, ISBN 9783727292279