
Gemeinschaftsrechtliche Publizitäts- und Kapitalrichtlinie: Anpassungsbedarf des Schweizer Rechts - Roger Fankhauser
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Buchzusammenfassung:
Das Buch "Gemeinschaftsrechtliche Publizitäts- und Kapital-Richtlinie: Anpassungsbedarf des Schweizer Rechts" von Roger Fankhauser behandelt die Europaverträglichkeit des Schweizer Aktienrechts im Hinblick auf die gemeinschaftsrechtliche Publizitäts- und Kapital-Richtlinie. Das Buch ist in drei Kapitel unterteilt. Im ersten Kapitel werden die Grundlagen behandelt. Es wird auf die Niederlassungsfreiheit innerhalb des Gemeinsamen Marktes eingegangen und das Beschränkungsverbot bezüglich materiellrechtlichen Wegzugs- und Zugangsschranken erläutert. Des Weiteren wird die Sitztheorie als kollisionsrechtliche Schranke der Niederlassungsfreiheit diskutiert. Das Kapitel schließt mit einer Betrachtung des Standes und der Funktion der Harmonisierungsmassnahmen im Bereich des Gesellschaftsrechts. Das zweite Kapitel behandelt die Publizitäts-Richtlinie. Es werden die Publizitätsgegenstände, -mittel und -wirkungen erläutert. Zudem wird auf das Handeln im Namen der zukünftigen Gesellschaft, den Grundsatz der unbeschränkten und unbeschränkbaren Vertretungsmacht, die Nichtigkeit von Gesellschaften und das Verhältnis der Richtlinienvorgaben zum nationalen Recht eingegangen. Im dritten Kapitel wird die Kapital-Richtlinie behandelt. Es werden die Gründungsvorschriften, das Prinzip der realen Kapitalerbringung, die Regelungen zu Sach- und Bareinlagen, der gemeinschaftsrechtliche Umgehungsschutz und das Prinzip der Kapitalerhaltung erläutert. Des Weiteren werden eigene Aktien, Kapitalerhöhungen, das Bezugsrecht und Kapitalherabsetzungen behandelt. Das Buch schließt mit einem Schlusskapitel, in dem die wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst werden.
FAQ zum Buch
Das Mindestkapital muss vollständig gezeichnet und liberiert werden. Die Liberierung kann durch Bar- oder Sacheinlage erfolgen. Bei Sacheinlagen gelten spezielle Wertprüfungs- und Publizitätsregeln, um eine korrekte Bewertung zu gewährleisten. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 178, ISBN 9783727203909
Die Ausnahmen vom Bezugsrecht bei einer Kapitalerhöhung umfassen den Erwerb eigener Aktien zur Abwehr eines schweren und unmittelbar bevorstehenden Schadens, sofern der Verwaltungsrat die Generalversammlung informiert. Zudem ist keine Ermächtigung erforderlich, wenn Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder ihrer Tochtergesellschaften ausgegeben werden. In diesen Fällen gelten keine Vorgaben zur Wertgrenze der Kapital-RL. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 218, ISBN 9783727203909
Die formellen Voraussetzungen für den Ausschluss des Bezugsrechts umfassen die Einhaltung der Bedingungen gemäß Art. 19 Kapital-RL, darunter die Finanzierung aus frei verfügbarem Eigenkapital, die vollständige Liberierung der Nennbeträge der erworbenen Aktien sowie eine Ermächtigung durch die Generalversammlung. Zudem darf der Wert der eigenen Aktien den 10-Prozent-Schwellenwert des Aktienkapitals nicht überschreiten. Bei Verletzung dieser Voraussetzungen entsteht eine Veräusserungspflicht innerhalb von 12 Monaten. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 219, ISBN 9783727203909
Die Mitgliedstaaten können von der Anwendung des Art. 24a Abs. 1 Kapital-RL absehen, wenn die Aktiengesellschaft das abhängige Unternehmen nur mittelbar beherrscht oder nur mittelbar über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt. Zudem ist eine Ausnahme möglich, wenn die Aktien auf Rechnung einer anderen Person als des Erwerbers erworben werden und die wirtschaftliche Risikotragende Person weder die Aktiengesellschaft noch ein anderes von ihr abhängiges Unternehmen ist. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 230, ISBN 9783727203909