
Zivilrechtspflege durch externe Funktionsträger
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Buchzusammenfassung:
Externe Funktionsträger sind Private, die in Zivilverfahren Aufgaben übernehmen, die der Staat sonst durch eigene Bedienstete erfüllen müsste. Hierbei handelt es sich zum einen um Notare, denen die Beurkundungsverfahren zur eigenverantwortlichen Erledigung übertragen sind, zum anderen um die Insolvenz-, Zwangs- und Nachlassverwalter. Nicola Preuß untersucht das besondere Dienstrecht dieser Funktionsträger, also das Justizverfassungsrecht der Notare und Verwalter. Die besondere Problematik dieses Teils der staatlichen Justizverfassung liegt in den zum Teil unzureichenden gesetzlichen Grundlagen. Regelungen zur Zulassung professioneller Verwalter fehlen sogar völlig. Die Autorin legt die gleichwohl erkennbaren Strukturen des Verfassungsrechts der Notare und Verwalter offen und stellt diese strukturellen Grundentscheidungen in einen Gesamtzusammenhang. Sie behandelt die spezifischen Amtsbegriffe des Notar- und Verwalterrechts, die institutionellen Grundpflichten der Amtsträger, den Zugang zum Amt sowie die staatliche Aufsicht, bei deren Wahrnehmung der dem Amtsträger gewährte funktionelle Freiraum zu berücksichtigen ist. Zugleich widmet sie sich einer Fülle praktischer Einzelfragen, die sich ohne Rückgriff auf die Grundlagen des Justizverfassungsrechts nicht stimmig lösen lassen.
FAQ zum Buch
Das Verwalteramt im Zivilverfahren ist verantwortlich für die Bestellung einer geeigneten Person als Verwalter und die Sicherstellung ihrer Eignung. Es konstituiert die Funktionseinheit „Gericht und Verwalter“ durch eine gerichtliche Entscheidung. Die Aufgaben umfassen zudem die Kontrolle und Überwachung des Verwalters während des Verfahrens. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 330, ISBN 9783161485800
Die Unabhängigkeit externer Funktionsträger wird durch das Verbot gewerblicher Tätigkeiten gewährleistet, da solches Verhalten im Widerspruch zur Erbringung staatlicher Rechtspflege steht. Der Notar wird als Träger von Staatsfunktionen verstanden, was seine organisatorische Selbständigkeit sichert. Die Vorschriften betonen das standesgemäße Verhalten als notwendiges Funktionsmerkmal der Rechtspflege. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 179, ISBN 9783161485800