
Das Volk sitzt zu Gericht
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FAQ zum Buch
Gerichtsakten wurden als Geschichtsquelle genutzt, insbesondere nach 1990 in Österreich mit Volksgerichtsakten und Geschworenengerichtsakten, wobei ihre quellenkritische Auseinandersetzung begrenzt blieb. Forschungsseminare und Lehrveranstaltungen hoben ihren Quellenwert hervor, während methodische Fragestellungen in Abhandlungen angesprochen wurden. Die Nutzung betonte die Darstellung individueller Tatbeiträge, die sich von gesellschaftlichen Strukturprozessen unterschied. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 19, ISBN 9783706541268
Die Angeklagten standen unter dem Verdacht, während des Zweiten Weltkriegs als Mitglieder der SA und NSDAP sowie in Funktionen wie Rottenführer, Scharführer oder Lagerwache an der Organisation und Durchführung von Zwangsarbeit und möglicherweise an Verbrechen im Zusammenhang mit den Lagern Engerau und Kittsee beteiligt gewesen zu sein. Ihre Rolle in der NS-Struktur und im Umgang mit Zwangsarbeitern bildete den Kern der Anklagen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 69, ISBN 9783706541268
Die Ermittlungen im zweiten Engerau-Prozess verliefen eng verbunden mit dem ersten Prozess, da Vorerhebungen und Vorermittlungen teilweise parallel dazu stattfanden. Dokumente aus dem ersten Verfahren dienten auch im zweiten als Beweismittel, während Akten zu Personen, die nach der Hauptverhandlung des ersten Prozesses verhaftet wurden, im zweiten Verfahren vorlagen. Staatsanwalt Dr. Wolfgang Lassmann ordnete die Ausscheidung von Personen an, gegen die im ersten Prozess keine Anklage erhoben wurde. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 116, ISBN 9783706541268
Staatsanwalt Lassmann war als Prozessbeobachter in Nürnberg tätig, was möglicherweise die zügige Abfassung der Anklageschrift beeinflusste. Er legte am 16. Juli 1946 die Anklageschrift vor, nachdem er kurz zuvor aus Nürnberg zurückgekehrt war. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 187, ISBN 9783706541268