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Finanzausgleich und Dezentralisierung: Spanien auf dem Weg zu einem gegliederten Staatswesen - Roberto B Anero Ordóñez


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ISBN:9783828885226
Personen:
Zeitliche Einordnung:2003
Umfang:264, XCI S
Format:; 21 cm
Sachgruppe(n):330 Wirtschaft
Verlag:
Marburg : Tectum-Verl.
Schlagwörter:Spanien ; Finanzausgleich ; Dezentralisation ; Selbstverwaltung

4211

Buchzusammenfassung:



Die spanische Verfassung von 1978 schuf ein neues, bislang unbekanntes Modell der Territorialgestaltung, das den Autonomen Gemeinschaften (Comunidades Autónomas) sehr weitreichende Kompetenzen im Bereich der Selbstverwaltung verlieh. Mit einer zunächst differenzierten Ausgestaltung des Kompetenzgefüges dieser Regionen schlug sich die Idee eines Europa mit zwei Geschwindigkeiten schon damals in Spanien nieder. Der Verzicht auf einen horizontalen Finanzausgleich zwischen den untergeordneten Gebietskörperschaften sowie die Einräumung eines Sonderstatus für das Baskenland und Navarra machen das spanische Finanzausgleichsmodell einzigartig im Föderalismusvergleich. Die vorliegende Arbeit stellt vor dem Hintergrund der Theorie des Föderalismus eine umfassende Analyse des Dezentralisierungsprozesses und des bestehenden aktiven Finanzausgleichs in Spanien dar. Das spanische Dezentralisierungsmodell könnte anderen Ländern und Regionen in Europa als Beispiel für eine wirksame Entscheidungs- und Aufgabenverlagerung dienen. Es hat bis heute erfolgreiche Rahmenbedingungen für die Erfüllung der Konvergenzkriterien ermöglicht und bildet die Basis für die Weiterentwicklung einer demokratischen, selbstbewußten und fairen Gesellschaft. Roberto Anero Ordóñez studierte zunächst Betriebswirtschaftslehre an der Universität CUNEF in Madrid und schloß das Studium als Licenciado en Administración y Dirección de Empresas ab. In Deutschland studierte er zunächst Handelsbetriebslehre in Düsseldorf und dann Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft an der wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln, an der er im Jahr 2003 zum Dr. rer. pol. promoviert wurde.



FAQ zum Buch



Im spanischen Föderalismus erfolgt die Zusammenarbeit mit der Zentralverwaltung über Systeme wie das Zuschlagssystem, bei dem die übergeordnete Körperschaft die Besteuerungsgrundlagen festlegt und Steuern in bestimmter Höhe erhebt. Dabei teilen sich die Gebietskörperschaften die Ertrags- und Verwaltungshoheit. Das Mischsystem kombiniert verschiedene Verteilungsmodelle, wodurch Gebietskörperschaften unterschiedlicher Ebenen an gleichen Steuerquellen beteiligt sind. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 73, ISBN 9783828885226

Das Solidaritätsprinzip im spanischen Finanzausgleich umfasst die Gewährung von Schlüssel- und Ausgleichszuweisungen, die unabhängig von der finanziellen Stärke der Gebietskörperschaften erfolgen. Dabei werden allgemeine Indikatoren wie die Einwohnerzahl herangezogen, um einen gleichen Betrag pro Kopf zu transferieren. Ausgleichszuweisungen zielen darauf ab, durch spezielle Indikatoren eine Redistribution zu erreichen und fiskalische Ungleichheiten zu kompensieren. Der interterritoriale Ausgleichsfonds leistet Bedarfszuweisungen, um nachgeordneten Körperschaften bei Finanzschwächen zu helfen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 77, ISBN 9783828885226

Das Prinzip der Finanzierbarkeit im spanischen Finanzausgleich bezieht sich auf die Pflicht der Gebietskörperschaften, einen Teil der Kosten für Zweckzuweisungen selbst zu tragen, z. B. durch eine Mitfinanzierungspflicht. Dies stellt sicher, dass die Empfängerinnen und Empfänger der Zuweisungen aktiv in die Finanzierung ihrer Aufgaben einbezogen werden. Im spanischen Kontext wird dies beispielsweise bei der Finanzierung von Gesundheits- und Sozialleistungen durch „Asistencia Sanitaria y Servicios Sociales“ umgesetzt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 78, ISBN 9783828885226

Im passiven Finanzausgleich fließen Mittel von der Zentrale an die autonomen Gemeinschaften, während der aktive Finanzausgleich durch Beiträge der autonomen Gemeinschaften an die Zentrale erfolgt. In Spanien zahlen die autonomen Gemeinschaften des Sonderrechts Quoten an die Zentrale, was ihre Eigenständigkeit unterstreicht. Dieser Mittelfluss von „unten nach oben“ ist typisch für das Zuweisungssystem. Der horizontale Ausgleich dient der Verringerung regionaler Unterschiede nach der vertikalen Verteilung. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 79, ISBN 9783828885226

Die endgültige Phase des spanischen Finanzausgleichs (1987–1991) umfasste die Etablierung einheitlicher Kriterien für die Zuweisungen des Interterritorialen Ausgleichsfonds und die Verpflichtung der Autonomen Gemeinschaften, jährlich nach einheitlichen Normen Haushaltspläne zu erstellen. Zudem wurde die Regelung der Ressourcenverfügung und Steuererhebung durch die Autonomen Gemeinschaften konkretisiert. Die Gesundheitsfürsorge wurde durch das Generalgesetz zur Gesundheitsfürsorge (1986) in das System integriert. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 90, ISBN 9783828885226

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