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Vorschlags- und Gesamtgutszuweisung an den überlebenden Ehegatten : mit Berücksichtigung der grundbuchrechtlichen Auswirkungen / Stephan Wolf


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ISBN:9783727202308
Personen:
Zeitliche Einordnung:1996
Umfang:XLIV, 228 S
Format:; 23 cm
Sachgruppe(n):19 Recht ; 14 Soziologie, Gesellschaft ; 17 Wirtschaft
Verlag:
Bern : Stämpfli
Schlagwörter:Schweiz ; Ehegattenerbrecht ; Ehevertrag ; Vermögensvorteil ; Grundbuchrecht

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FAQ zum Buch



Die ehevertragliche Begünstigung des überlebenden Ehegatten bezieht sich auf die Zuweisung von Vermögenswerten gemäß dem Ehevertrag. Sie umfasst die Vorschlags- und Gesamtgutszuweisung an den überlebenden Ehegatten. Dieser Anspruch ist im Rahmen des Ehevertrags festgelegt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 1, ISBN 9783727202308

Die Ehevertragsfreiheit ist durch die gesetzliche Ordnung eingeschränkt, insbesondere hinsichtlich der Vorschlagsbeteiligung und der Gesamtgutsteilung. Zudem hängt die Vertragsfreiheit von der Güterstandsordnung ab. Die Vertragsvereinbarungen unterliegen zudem der gesetzlichen Regelung und können nicht gegen die rechtliche Struktur verstoßen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 12, ISBN 9783727202308

Die Vorschlagszuweisung bezieht sich auf die Zuweisung bestimmter Vermögenswerte, während die Gesamtgutszuweisung die Zuweisung des gesamten Vermögens umfasst. Beide Begriffe sind in der Rechtsliteratur zur Erbfolge und Vermögensverteilung relevant. Die Unterscheidung liegt in der Vollständigkeit der Zuweisung. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 16, ISBN 9783727202308

Die Vorschlagszuweisung ist eine Begünstigung im Sinne einer gewillkürten Besserstellung des überlebenden Ehegatten. Sie ist nicht als Schenkung gerechtfertigt, wenn sie mit deren Tatbestand identisch wäre. Die Rechtsnatur entspricht der ehevertraglichen Begünstigung, die nicht der Entgeltlichkeit unterliegt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 50, ISBN 9783727202308

Die Qualifikation des Ehevertrags als Rechtsgeschäft unter Lebenden hat Auswirkungen auf die Anforderungen an die Geschäftsfähigkeit der Parteien, die Vertragsanfechtung wegen Willensmängeln sowie die einzuhaltenden Formvorschriften. Im Gegensatz dazu gelten bei einer Qualifikation als Verfügung von Todes wegen andere Regelungen, etwa hinsichtlich der Handlungsfähigkeit des Erblassers. Die Unterscheidung beeinflusst zudem die Auslegung und die formellen Anforderungen des Ehevertrags. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 150, ISBN 9783727202308

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