
Der Schutz der berühmten Marke. Schriften zum Medien- und Immaterialgüterrecht ; 31 - Heinzelmann, Wilfried
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FAQ zum Buch
Unterscheidungskraft bezeichnet die Fähigkeit eines Zeichens, die Waren eines Markeninhabers von denen anderer Marktteilnehmer zu unterscheiden. Kennzeichnungskraft bezieht sich auf die Funktion eines Zeichens, die Herkunft der Waren zu kennzeichnen. Beide Funktionen sind erforderlich, damit ein Zeichen als Marke eingetragen werden kann. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 147, ISBN 9783727205811
Der Zweitgebrauch einer Marke kann ihre Unterscheidungskraft beeinträchtigen, wenn dadurch die Verkehrsgeltung verloren geht oder die Kennzeichnungskraft negativ beeinflusst wird. Steigende Bekanntheit kann die Unterscheidungskraft erhöhen, doch eine Verlust der Alleinstellung führt zu einer Abnahme. Die Veränderung der Verkehrsauffassung oder Sprachgebrauchs kann ebenfalls die Unterscheidungskraft beeinflussen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 149, ISBN 9783727205811
Die Gefährdung der Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 15 MSchG setzt voraus, dass die Möglichkeit der Beeinträchtigung des Zeichens besteht, ohne dass eine konkrete Schmälerung der Werbekraft nachweisbar sein muss. Die Zweitbenutzung eines Zeichens allein reicht für die Annahme einer solchen Gefährdung nicht aus. Es handelt sich um eine potenzielle Verwässerung, die die Bestimmtheit der Vorstellung des Verkehrs nachlässt, ohne dass eine unmittelbare Irreführung der Verbraucher erforderlich ist. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 151, ISBN 9783727205811
Nein, es gibt kein spezielles Registersystem für berühmte Marken. Der Schutz der berühmten Marke basiert nicht auf einer Registrierung. Die Eintragung in ein besonderes Register ist nicht möglich, unabhängig von der Verkehrsgeltung oder dem Werbewert der Marke. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 156, ISBN 9783727205811
Nein, das Widerspruchsverfahren kann nicht angewendet werden, um den Schutz berühmter Marken durchzusetzen. Die Regelung des Schutzes berühmter Marken im MSchG basiert nicht auf einem Registersystem. Die Einführung des Eintragungsprinzips für berühmte Marken wurde im Vernehmlassungsverfahren abgelehnt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 156, ISBN 9783727205811
Der Schutz berühmter Marken basiert auf dem Unterlassungsanspruch nach Art. 15 MSchG, der gegen jeden einzelnen Verletzer geltend gemacht werden muss. In jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen erweiterten Schutz vorliegen. Zudem kann der Inhaber innerhalb des Warengleichartigkeitsbereichs gegen die Eintragung eines anderen Zeichens Widerspruch erheben. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 158, ISBN 9783727205811
Der Schutz nach Art. 15 MSchG gilt für jede Art von Waren und Dienstleistungen. Er setzt jedoch neben der hohen Bekanntheit des Zeichens mindestens eines der weiteren Tatbestandsmerkmale wie Rufausnützung, Rufbeeinträchtigung oder Gefährdung der Unterscheidungskraft voraus. Der Schutz wird im Einzelfall entschieden und nicht automatisch aufgrund des Bekanntheitsgrades. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 159, ISBN 9783727205811