
Grundgesetz und Umweltschutz
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Buchzusammenfassung:
Das Buch "Grundgesetz und Umweltschutz" von Edmund Brandt und Ulrich Smeddinck behandelt verschiedene Themen im Zusammenhang mit dem deutschen Grundgesetz und dem Umweltschutz. Es gibt eine Einführung in das Verhältnis zwischen Grundgesetz und Umweltschutz und diskutiert die Möglichkeit einer Neugestaltung der Verfassung. Das Buch enthält Beiträge von verschiedenen Autoren zu verschiedenen Aspekten des Themas. Ein Beitrag behandelt den Umweltschutz im Zusammenhang mit Artikel 2 des Grundgesetzes, der das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit garantiert. Es wird erläutert, wie dieser Artikel auf den Umweltschutz angewendet werden kann und wie er durch den Artikel 20a des Grundgesetzes ergänzt wird, der den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zum Staatsziel erklärt. Ein weiterer Beitrag beschäftigt sich mit der Eigentumsgarantie im Umwelt- und Energierecht. Es wird erläutert, wie diese Garantie im Zusammenhang mit verschiedenen umweltbezogenen Maßnahmen angewendet wird und wie die Verfassungsmäßigkeit dieser Maßnahmen geprüft wird. Es wird auch auf Ausgleichs- und Entschädigungspflichten eingegangen. Ein weiterer Beitrag behandelt den Meeresumweltschutz im Zusammenhang mit Artikel 20a des Grundgesetzes und dem Internationalen Seerechtsübereinkommen. Es wird erläutert, welche Umweltschutzstandards in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone gelten und wie diese mit den internationalen Rechtsnormen in Einklang gebracht werden können. Ein weiterer Beitrag behandelt die Probleme des Föderalismus im Umweltrecht und diskutiert mögliche Lösungsansätze. Es wird erläutert, wie die Umsetzung von EU-Rechtsakten im deutschen Umweltrecht erfolgt und wie die Normenklarheit verbessert werden kann. Ein weiterer Beitrag behandelt die Privatisierung des Umweltbundesamtes und diskutiert die verfassungsrechtlichen Aspekte eines solchen Modells. Es wird erläutert, welche Aufgaben der Staat im Umweltschutz wahrnehmen sollte und welche Rolle die Privatisierung dabei spielen kann. Weitere Beiträge befassen sich mit dem Bundesamt für Naturschutz und dem Umweltverfassungsrecht in der Schweiz. Es wird untersucht, welche Regelungen im schweizerischen Recht existieren und ob diese in das deutsche Recht übertragen werden können. Das Buch bietet einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Aspekte des Umweltschutzes im Zusammenhang mit dem deutschen Grundgesetz. Es richtet sich an Juristen, Wissenschaftler und alle, die sich für Umweltrecht und Verfassungsrecht interessieren.
FAQ zum Buch
Art. 20a GG ergänzt die Regelungen des Art. 2 GG, indem er den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und Tiere als Staatspflicht festlegt und diese unter Berücksichtigung künftiger Generationen verankert. Während Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG lediglich das Leben und die körperliche Unversehrtheit von Menschen schützt, erweitert Art. 20a die verfassungsrechtliche Verpflichtung des Staates auf Umwelt und Natur. Der Schutz erfolgt durch alle drei Staatsgewalten, ist jedoch kein Grundrecht und unterliegt dem Gestaltungs- und Ermessensspielraum der Institutionen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 34, ISBN 9783830508489
Die Unterschutzstellung von Grundstücken kann zu Konflikten zwischen Eigentumsrechten und Umweltschutzmaßnahmen führen. Es besteht Unsicherheit, ob der Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG eröffnet ist. Zudem können aus der Eigentumsgarantie staatliche Handlungspflichten abgeleitet werden, die zusätzliche Probleme aufwerfen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 41, ISBN 9783830508489
Der gesetzliche Atomausstieg stellt eine eigentumsdogmatische „Nagelprobe“ dar, da die Verkürzung der Laufzeiten zu einer „Totalentleerung der Eigentumsposition“ führt, wenn die Nutzungsmöglichkeiten vollständig entzogen werden. Nach OSSENBÜHL kann dies eine Enteignung i.S.d. Art. 14 Abs. 3 GG darstellen, wenn das Gut für den Eigentümer wirtschaftlich wertlos wird. Gleichzeitig wird diskutiert, ob solche Maßnahmen als „bloße Inhaltsbestimmung“ oder als Enteignung einzustufen sind, abhängig von der Intensität des Eingriffs. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 48, ISBN 9783830508489
Die Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne von Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG bezeichnet die allgemeine, abstrakte Festlegung von Rechten und Pflichten durch den Gesetzgeber, die den Inhalt des Eigentums bestimmt. Sie unterscheidet sich von einer Enteignung, die einen gezielten, individuellen Zugriff auf konkrete Rechtspositionen darstellt. Ziel der Inhalts- und Schrankenbestimmung ist der Ausgleich privater Interessen, wobei gleichzeitige öffentliche Interessen den Charakter der Eigentumsbeschränkung nicht verändern. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 47, ISBN 9783830508489
Bei der Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft im Umweltrecht entstehen Probleme, wenn die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern nicht klar definiert sind. Dies führt zu Konflikten und Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, da die Kompetenzen häufig unklar oder überschneidend sind. Solche Unsicherheiten beeinträchtigen die effektive Umsetzung des Europarechts und die Legitimation der Gesetze. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 79, ISBN 9783830508489