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Zession und Einheitsrecht (Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht, Band 155) - Schütze, Elisabeth


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ISBN:9783161488047
Personen:
Zeitliche Einordnung:2005
Umfang:XXVIII, 380 S
Format:; 24 cm
Sachgruppe(n):340 Recht
Verlag:
Tübingen : Mohr Siebeck
Schlagwörter:Convention on the assignment of receivables in international trade ; Deutschland ; Abtretung ; Kollisionsrecht

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Buchzusammenfassung:



Abtretungen von Forderungen erlangen als Grundlage für Finanzierungsgeschäfte eine immer gröÃYere Bedeutung. Gleichzeitig erhöht sich aufgrund des Zusammenwachsens der nationalen Märkte der Anteil ausländischer Forderungen bei Unternehmen. Gleichwohl stehen die Unterschiede in den nationalen Abtretungsrechten einem reibungslosen Handel mit Forderungen noch immer entgegen. Die Abtretungskonvention der Vereinten Nationen soll deshalb einheitliche Regelungen über Forderungsabtretungen mit grenzüberschreitendem Bezug schaffen. Elisabeth Schütze analysiert das ÿbereinkommen vor dem Hintergrund des deutschen Abtretungsrechts. Neben rechtsvergleichenden Hinweisen auf andere Abtretungsrechte setzt sie sich mit dem US-amerikanischen Kreditsicherungsrecht und mit der UNIDROIT Factoringkonvention auseinander. Die Autorin fragt, welche Konsequenzen eine mögliche Ratifikation des ÿbereinkommens in Deutschland hat und unterbreitet Reformvorschläge für das nationale Recht.



FAQ zum Buch



Die UNIDROIT-Factoringkonvention ist eine internationale Rechtsvereinbarung, die den Rechtsrahmen für Factoring-Verträge regelt. Sie umfasst Regelungen zur Abtretung zukünftiger Forderungen, zur Stellung des Schuldners und zu Einwendungen aus dem Ursprungsvertrag. Der Anwendungsbereich umfasst sachlichen, räumlichen und zeitlichen Aspekte sowie die Abdingbarkeit von Rechten. Sie dient der Vereinheitlichung der Rechtsfolgen bei der Übertragung von Forderungen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 11, ISBN 9783161488047

Sicherheiten im Zusammenhang mit Abtretungen sichern dem Zessionar spezielle Rechte, wie das Absonderungsrecht gemäß §51 Nr. 1 InsO oder das Aussonderungsrecht gemäß §47 InsO. Bei Zahlung an den Insolvenzverwalter kann der Zessionar Ersatzaussonderung gemäß §48 InsO verlangen. Die Unterscheidbarkeit des Geldbetrags ist für diese Rechte entscheidend. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 202, ISBN 9783161488047

Das Verhältnis zwischen Zedent und Zessionar ist durch eine schuldrechtliche Verpflichtung des Zedenten zur Übertragung von Sicherungsrechten geregelt, sofern keine entgegenstehende Vereinbarung besteht. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Rechtsgedanken des § 401 BGB oder durch ergänzende Vertragsauslegung. Die automatische Übertragung der Sicherungsrechte erfolgt nicht, sondern setzt eine bewusste Übertragung durch den Zedenten voraus. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 233, ISBN 9783161488047

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