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ISBN:9783830509523
Personen:
Zeitliche Einordnung:2005
Umfang:IX, 84 S
Format:; 24 cm
Sachgruppe(n):340 Recht
Verlag:
Berlin : BWV, Berliner Wiss.-Verl.
Schlagwörter:Deutschland ; Anwaltspraxis ; Management

4905


FAQ zum Buch



Die Aufgabe, Aktenvermerke am Computer auszufüllen, kann delegiert werden, da sie durch Diktat erledigt werden kann. Aufgaben wie die individuelle Organisation der Akte, die Wahl der Unterteilung oder die Sicherstellung der Übersichtlichkeit sind nicht delegierbar, da sie persönliche Entscheidungen erfordern. Die Aufbewahrung und Ordnung der Akten sind ebenfalls nicht delegierbar, da sie präzise und individuelle Aufmerksamkeit erfordern. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 22, ISBN 9783830509523

Der Text empfiehlt, nur eine einzige Person, den sogenannten Fristenführer, für die Streichung von Fristen im Kalender zu bestimmen. Dies soll die Gefahr einer Fehlerhäufung durch mehrere Fehlerquellen vermeiden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 49, ISBN 9783830509523

Die Faxnummer muss entweder dem vorhandenen Telefaxverzeichnis, dem letzten gerichtlichen Schreiben oder der Homepage des Gerichtes entnommen werden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 61, ISBN 9783830509523

Eine DIN EN ISO-Norm hat nach dem Text nationale, europäische und weltweite Wirkungsräume. Der Begriff „ISO“ steht für die internationale Organisation für Normung, die nach Schweizer Recht eingetragen ist und über 140 Mitgliedsinstitutionen vertritt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 67, ISBN 9783830509523

Der Fristenführer ist dafür verantwortlich, die Identität zwischen der zu streichenden Frist und dem fristwahrenden Vorgang sicherzustellen. Dies ist laut Text eine Voraussetzung dafür, dass das Fristensystem „geschlossen“ ist. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 57, ISBN 9783830509523

Laut §50 Abs. 2 BRAO müssen Handakten für die Dauer von fünf Jahren nach der Beendigung des Auftrages aufbewahrt werden. Allerdings überlagern steuerrechtliche Pflichten wie §147 AO diese Vorschrift, wodurch längere Aufbewahrungszeiträume von bis zu zehn Jahren notwendig sein können. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 27, ISBN 9783830509523

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