Der VVaG-Gleichordnungskonzern und seine Umstrukturierung in einen VVaG-Unterordnungskonzern (Kölner Reihe)
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Buchzusammenfassung:
Der VVaG-Gleichordnungskonzern ist das Resultat einer historisch begründeten Spartentrennung und findet in den einschlägigen konzernrechtlichen Regelungen praktisch keine Berücksichtigung. Dies gilt in haftungsrechtlicher, betriebsverfassungsrechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht. Darüber hinaus berücksichtigen auch die Vorschriften über Konzernabschlüsse den VVaG-Gleichordnungskonzern nicht ausdrücklich. Diese fehlende legislatorische Erwähnung ist für die betroffenen Unternehmen ein echter Wettbewerbsnachteil. Es gilt - zum Teil außerordentlich komplexe - rechtlich zulässige Ausweichstrategien zu kreieren, die dabei helfen, diesen durch legislatorische Unterlassung begründeten Wettbewerbsnachteil auszugleichen. Die Umstrukturierung eines VVaG-Gleichordnungskonzerns in einen VVaG-Unterordnungskonzern ist nach geltendem Recht bereits möglich. Sie hat im Wesentlichen in vier Schritten zu erfolgen. Zunächst bedarf es einer Satzungsänderung in der Weise, dass Bestandsübertragungen nach § 14 VAG nicht zu entschädigungspflichtigen Transformationsvorgängen führen. Des Weiteren müssen die Versicherungsbestände der beteiligten VVaG auf Versicherungsaktiengesellschaften im Zuge von Sachkapitalerhöhungen überführt werden. Ferner sind die hierdurch entstandenen jungen Aktien auf eine Zwischenholdinggesellschaft zu übertragen. Schließlich werden die Besitz-VVaG auf einen Schadenunfall-VVaG verschmolzen. Dieser muss auf Dauer das Versicherungsgeschäft betreiben, um die Genehmigung zum Geschäftsbetrieb als Versicherungsunternehmen zu behalten. Die Gleichordnungsstruktur ist damit zu einer Unterordnungsstruktur geworden.