
Konzeption für ein Stoffstromrecht - Brandt, Edmund Röckseisen, Susana
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FAQ zum Buch
Die Diskussion umfasst gesetzliche Vorschriften wie den Grundsatz der sparsamen und schonenden Bodennutzung, die Erhaltung und Wiederherstellung von Bodenfunktionen sowie die Beachtung guter fachlicher Praxis. Zudem werden Anwendungsbeschränkungen und Verboten für Pflanzenschutz- und Düngemittel, sowie die Minimierung von Treibhausgasemissionen und Fruchtfolgeprinzipien genannt. Die Auslagerung von Vorschriften aus dem Pflanzenschutz- und Düngemittelrecht ermöglicht eine bodenspezifische Gesamtbetrachtung. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 93, ISBN 9783503059379
In der Instrumentendiskussion werden einzelne Stoffströme nach ihren jeweiligen Phasen betrachtet, wobei für jede Phase Regelungsziele, gesetzliche Grundlagen und vorgeschlagene Instrumente detailliert erläutert werden. Beispielsweise werden bei der Gewinnung von Ressourcen internationale Rechtsänderungen und bei der Verwendung von Rohstoffen Abgaben und Lizenzen vorgeschlagen. Für die Inverkehrbringung gefährlicher Stoffe liegt der Fokus auf der Verhinderung, während im Produktionsprozess geschlossene Systeme und ökonomische Anreize gefordert werden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 115, ISBN 9783503059379
Die rechtlichen Fragen betreffen die Effektivität von Steuern als Umweltpolitikinstrument, da abgabenrechtliche Verhaltensbefehle begrenzte Lebensbereiche adressieren können. Zudem stellt sich die Frage, ob Steuern ausreichend anreizwirksam sind, wenn Alternativen fehlen oder Herstellerpreispolitik die Anreize verzerrt. Die Begrenzung der Steuerwirkung auf nicht-steuerpflichtige Bereiche wie öffentliche Einrichtungen ist ebenfalls relevant. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 399, ISBN 9783503059379
Instrumente zur Stoffstromsteuerung müssen der Verhältnismäßigkeit im Einklang mit dem Art. 28 EGV entsprechen und können nicht durch Art. 30 EGV gerechtfertigt werden. Nationale Maßnahmen erfordern eine vorherige Mitteilung an die Kommission, mit einer Stillhaltepflicht von 3–12 Monaten. Konflikte mit geplanten EU-Rechtsakten können eine Verzögerung nationaler Regelungen erforderlich machen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 557, ISBN 9783503059379
Die Analyse zeigt, dass eine nationale Maßnahme im Rahmen des Art. III GATT nicht rechtfertigungsfähig ist, wenn sie nicht nachweisbar dem nationalen Umweltschutzziel dient. Die Vertragsparteien sind bei der Festlegung ihres Umweltschutzniveaus weitgehend frei, da keine Kontrolle der Angemessenheit des Ziels vorgesehen ist. Der Standard-Code verlangt, dass nationale technische Regelungen internationalen Vorgaben folgen, sofern diese bereits existieren oder unmittelbar fertiggestellt werden. Dies gilt für alle WTO-Mitgliedstaaten seit 1995 ohne zusätzliche Prüfung der Zustimmung. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 577, ISBN 9783503059379