
Elektronische Rechnungsstellung und digitale Betriebsprüfung (Electronic Commerce und Recht 8) (German Edition) - Eller, Peter
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FAQ zum Buch
Eine elektronische Signatur ist eine Form der Signierung von elektronischen Dokumenten, insbesondere bei der elektronischen Rechnungsstellung. Sie kann beispielsweise die Angabe des Namens einer natürlichen Person sein, die für den Rechnungsaussteller handelt, entweder im Klartext oder als eingescannte Unterschrift. Die Formstrenge der Signierung beeinflusst rechtliche Folgen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 13, ISBN 9783503074082
Das Signaturgesetz zielt darauf ab, einen möglichst hohen Sicherheitsstandard für elektronische Signaturen einzuführen, um Vertrauen in deren Zuverlässigkeit zu schaffen. Es soll die Implementierung von Systemen mit elektronischen Signaturen motivieren und Sicherheitsaspekte sowie staatliche Eingriffsbefugnisse in den Vordergrund stellen. Die ursprüngliche Linienführung des Gesetzes war jedoch nach der Anpassung an das EG-Recht inkohärent geworden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 25, ISBN 9783503074082
Die Finanzverwaltung hat das Recht, bei Datenzugriffen elektronische Buchführungen und Unterlagen nach § 147 Abs. 1 AO zu prüfen. Dies umfasst insbesondere elektronische Abrechnungen, die nach § 14 Abs. 4 Satz 2 UStG spezifischen Anforderungen unterliegen. Die Befugnisse der Prüfer werden jedoch manchmal über den notwendigen rechtlichen Rahmen hinaus ausgedehnt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 43, ISBN 9783503074082
Elektronische Rechnungen benötigten im Zeitraum vom 1.1.2002 bis 26.7.2002 eine qualifizierte elektronische Signatur eines akkreditierten Zertifizierers. Die EU-Rechnungsrichtlinie erlaubte bis 31.12.2003 strengere nationale Regelungen, wodurch der Weg zur Verweigerung der strengeren deutschen Vorschrift abgeschnitten war. Rechnungsempfänger müssen technische und organisatorische Voraussetzungen für die Anerkennung elektronischer Abrechnungen sicherstellen, einschließlich der Speicherung und Verschlüsselung der Daten. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 68, ISBN 9783503074082
Die Prüfer haben im Rahmen der digitalen Betriebsprüfung die Befugnis, auf digitale Daten zuzugreifen und diese zu nutzen, um die Steuerpflichtigen zu prüfen. Diese Befugnisse sind gesetzlich in § 147 Abs. 6 AO geregelt. Die Prüfer können dabei auch über die bisherigen Pflichten hinausgehende Anforderungen stellen, um den Prüfungserfolg zu gewährleisten. Die praktische Umsetzung wird durch die GDPdU gesteuert. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 81, ISBN 9783503074082