
BT-KAT-OWi: Leitfaden für Rechtsanwender
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FAQ zum Buch
Tateinheit bezeichnet mehrere Gesetzesverletzungen, die als ein einheitliches Handeln bewertet werden, während Tatmehrheit mehrere voneinander abgrenzbare Handlungen beschreibt. Die Prüfung erfolgt durch die rechtliche Bewertung der Verkehrssituation und der begangenen Ordnungswidrigkeiten. Die Unterscheidung hängt von der Zusammengehörigkeit der Handlungen und ihrer rechtlichen Konsequenzen ab. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 91, ISBN 9783781216624
Ein Fahrverbot gemäß § 25 StVG wird angeordnet, wenn es zu groben Verletzungen der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers kommt, wie beispielsweise wiederholte schwere Verkehrsunfälle, oder zu beharrlichen Verletzungen, wie ein besonders schwerer Geschwindigkeitsverstoß. Die konkreten Tatbestände sind in der BKatV geregelt, während § 25 StVG lediglich die beiden Fallgruppen benennt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 169, ISBN 9783781216624
Das “ausnahmsweise Absehen vom Fahrverbot“ bedeutet, bei Verstößen gegen § 24a StVG in seltenen Fällen auf ein reguläres Fahrverbot zu verzichten. Dies ist nur bei ganz besonderen Ausnahmeumständen zulässig, etwa bei außergewöhnlich geringem Gefahrenpotenzial. Solche Ausnahmen sind generell bei Wiederholungstätern ausgeschlossen. Die gesetzliche Regelung schränkt das Ermessen der Bußgeldbehörden stark ein. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 175, ISBN 9783781216624
Geschwindigkeitsüberschreitungen werden in Tabellen anhand von Tatbestandsnummern (TBNR) abgebildet. Die erste Ziffer der sechsstelligen TBNR ist stets eine „1“ für Verstöße gegen die StVO. Die zweite und dritte Ziffer beziehen sich auf den spezifischen Paragrafen der StVO, z. B. „03“ für § 3. Eine separate Tabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen ist zur präzisen Zuordnung erforderlich. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 211, ISBN 9783781216624
Im Anhang sind das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und dessen Abschnitte § 1, § 10 und § 17 enthalten. Das Gesetz wurde zuletzt 2005 geändert und ist in Auszügen wiedergegeben. Die gesetzlichen Grundlagen umfassen Begriffsbestimmungen, Vorsatz und Fahrlässigkeit sowie die Höhe der Geldbuße. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 223, ISBN 9783781216624