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Die Rechtsidee des Eigentums.: Eine rechtsdogmatische und rechtspolitische Betrachtung. (Schriften zum Bürgerlichen Recht) - Eichler, Hermann


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ISBN:9783428081448
Personen:
Zeitliche Einordnung:1994
Umfang:85 S
Format:; 24 cm
Sachgruppe(n):19 Recht
Verlag:
Berlin : Duncker und Humblot
Schlagwörter:Österreich ; Eigentum ; Schweiz ; Deutschland
Österreich ; Sachenrecht ; Rechtsdogmatik ; Schweiz ; Deutschland

5962

Buchzusammenfassung:



Das Buch "Die Rechtsidee des Eigentums: eine rechtsdogmatische und rechtspolitische Betrachtung" von Hermann Eichler beschäftigt sich mit der Eigentumsordnung nach österreichischem bürgerlichem Recht. Es werden die Sachordnung und das Sachenrecht sowie die Gliederung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches Österreichs untersucht. Zudem wird auf die Person und die Sache als rechtssystematische Anknüpfungspunkte eingegangen. Des Weiteren wird die Rechtsgeschichte Österreichs und der Geist des ABGB betrachtet. Das Eigentumsrecht des BGB wird ebenfalls behandelt, wobei die Befugnisse des Eigentümers und die Anschauungsweisen des Eigentums innerhalb des deutschen Schrifttums erläutert werden. Auch die Eigentumsordnung des schweizerischen Zivilgesetzbuches wird analysiert, wobei die Idee des Eigentumsrechts im schweizerischen Privatrecht und das Phänomen der Zivilrechtskodifikationen betrachtet werden. Der zweite Teil des Buches beinhaltet Schrifttumshinweise zu den sach- und eigentumsrechtlichen Grundbegriffen in Österreich, Deutschland, der Schweiz und Frankreich. Es werden auch bibliographische Überleitungen vorgenommen. Im dritten Teil wird die Systematik des bürgerlichen Rechts untersucht und die deutschsprachigen Kodifikationen des Sachenrechts betrachtet. Der gutgläubige Erwerb von Nichtberechtigten wird ebenfalls behandelt. Im vierten Teil des Buches wird der Systemaufbau der Eigentumsordnung erläutert und der Inhalt sowie die Beschränkungen des Eigentums betrachtet. Das Eigentum an beweglichen Sachen und das Grundstückseigentum werden ebenfalls behandelt. Im fünften Teil des Buches wird das persönliche Eigentum untersucht und der Sinn und Wert des Eigentums in der Rechtsgeschichte betrachtet. Die Eigentumsordnung in der österreichischen und schweizerischen Privatrechtsgeschichte wird ebenfalls analysiert. Die Zusammenfassung der gesetzlichen Eigentumsordnung beinhaltet die Sachordnung und Vertragsordnung, die Grundbuchordnung, die Grundstücksveräußerung und das Wohnungseigentum sowie das Unternehmenseigentum. Es wird auch ein Nachtrag zum Eigentum im sozialistischen Rechtskreis gegeben. Das Buch schließt mit einem Schlusswort und einem Literaturverzeichnis.



FAQ zum Buch



Österreich hat zur Entwicklung des Rechts weniger beigetragen als Deutschland, wie die geringere Ausprägung der Kodifikation und die begrenzte Einbeziehung des öffentlichen Rechts im ABGB zeigen. Die österreichischen Rechtsentwicklungen blieben stark deutschrechtlich, während Deutschland umfassendere gesamtstaatliche Systeme etablierte. Besonders im Vergleich zum preußischen ALR war das österreichische Zivilgesetzbuch auf privates Recht beschränkt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 29, ISBN 9783428081448

Das ABGB ist ein reines Privatrechtsgesetzbuch und verzichtete bewusst auf die Einbeziehung des öffentlichen Rechts, während das ALR eine weitgespannte politische Architektur mit öffentlich-rechtlichen Elementen umfasste. Die tiefen historischen Unterschiede in der verfassungsrechtlichen Stellung der deutschen Erbländer führten dazu, dass das ABGB keine öffentlichen Rechtsnormen integrierte. Das ALR hingegen reflektierte durch seine Systematik auch öffentliche Rechtsverhältnisse. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 29, ISBN 9783428081448

Das ABGB ist in drei Teile gegliedert: I. Personenrecht, II. Sachenrecht (Vermögensrecht), das wiederum unterteilt ist in Besitz, Eigentum, Pfandrecht, Servituten, Erbrecht, Verträge, Ehepacten und Schadenersatz, sowie III. Gemeinschaftliche Bestimmungen. Es handelt sich um ein reines Privatrechtsgesetzbuch ohne Einbeziehung des öffentlichen Rechts. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 29, ISBN 9783428081448

Zubehör, Früchte und Gesamtsachen sind die Grundbegriffe der österreichischen Sachordnung. Sie bilden die Klassifizierung einfacher Sachen und Sachverbindungen. Die Sachordnung ist eng mit dem Sachenrecht verbunden und orientiert sich an der Einteilung nach Nachbarrechten und Erwerbsarten. Die Grundbegriffe werden vor der Darstellung des Besitzes und Eigentumsrechts erläutert. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 30, ISBN 9783428081448

Die “Sachordnung“ bezeichnet im österreichischen Recht die strukturelle Gliederung des Sachenrechts, die in der deutschen Rechtsliteratur den Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches vorwegnimmt. Sie verbindet den Sachbegriff mit der Darstellung des Sachenrechts und umfasst Begriffe wie Besitz, Eigentum sowie deren Qualifikationen. Die Vorstellung der “Sachordnung“ orientiert sich an der systematischen Abgrenzung von Sachen, Zubehör, Früchten und Gesamtsachen. Sie dient der Einordnung von Grundbegriffen und Rechtsfolgen im Sachenrecht. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 30, ISBN 9783428081448

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