
Jugendhilfe statt Untersuchungshaft: Eine Evaluationsstudie zur Heimunterbringung (Studien und Materialien zum Straf- und Massregelvollzug)
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Buchzusammenfassung:
Das Buch "Jugendhilfe statt Untersuchungshaft: Eine Evaluationsstudie zur Heimunterbringung" von Friedrich Lösel und Oliver Pomplun beschäftigt sich mit der aktuellen Situation der Untersuchungshaft bei Jugendlichen und alternativen Betreuungsprojekten. In der Einleitung wird das Konzept der Untersuchung vorgestellt. Das Projekt "Jugendhilfe statt U-Haft" wird detailliert beschrieben, inklusive der Entwicklung des Projekts, der Rahmenbedingungen der beteiligten Einrichtungen und der rechtlichen Voraussetzungen der Unterbringung. Die Autoren werten Mitarbeiterinterviews aus, um die Aus- und Weiterbildungsbedingungen, die Ziele und Inhalte der Tätigkeit im St. Severinhaus und die Wahrnehmung der Jugendlichen zu untersuchen. Sie stellen auch Probleme und Veränderungsvorschläge vor. Eine Umfrage bei bayerischen Justiz- und Jugendgerichtshilfeeinrichtungen liefert Informationen über die Bekanntheit des Angebots und die Bewertung bisheriger Erfahrungen. Es werden auch Unterbringungsziele, Auswahlkriterien geeigneter Jugendlicher und der Bedarf an Unterbringungsplätzen untersucht. Die Klientel und der Verlauf der Unterbringung werden beschrieben, einschließlich biographischer Merkmale, Unterbringungsverfahren, Unterbringungsdelikte und psychosozialem Befund. Es werden auch Unterschiede zwischen deutschen und ausländischen Jugendlichen sowie Veränderungen im Untersuchungszeitraum analysiert. Die Legalbewährung der Jugendlichen wird untersucht, einschließlich Rückfälligkeit im Gesamtzeitraum, Dauer bis zum ersten Rückfall und Rückfälligkeit innerhalb der ersten beiden Jahre nach Entlassung. Die Ergebnisse werden mit einer Kontrollgruppe verglichen und bewertet. Abschließend werden eine Gesamtbewertung und Empfehlungen gegeben. Das Buch endet mit einer Zusammenfassung und einem Literaturverzeichnis.
FAQ zum Buch
Das Erste Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtgesetzes (1 JGG ÄndG) von 1990 brachte die Ausweitung informeller Erledigungsverfahren (Diversion), die stärkere Gewichtung ambulanter Maßnahmen wie Täter-Opfer-Ausgleich und Soziale Trainingskurse sowie die Reduzierung freiheitsentziehender Sanktionen durch Einschränkung des Freizeitarrestes und erweiterte Aussetzungsregeln für Jugendstrafen bis zu zwei Jahren mit sich. Zudem wurden gesetzliche Änderungen im Bereich der Untersuchungshaft vorgenommen, um deren Anordnungshäufigkeit zu verringern und alternativen pädagogischen Betreuungsformen mehr Bedeutung zu geben. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 11, ISBN 9783825502478
Alternative Betreuungsformen wurden betont, um die Anordnungshäufigkeit bei Jugendlichen zu reduzieren und den Erziehungsgedanken des Jugendgerichtsgesetzes stärker zu verankern. Sie ermöglichen eine angemessene Reaktion auf jugendtypische Delinquenz und sollen besonders für junge Menschen, die intensiver pädagogischer Betreuung bedürfen, eine geeignete Alternative zu freiheitsentziehenden Sanktionen bieten. Insbesondere bei hochgefährdeten Jugendlichen, die ambulante Maßnahmen nicht oder zu spät erreichen, wird die Bedeutung alternativer stationärer Betreuungsformen hervorgehoben. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 11, ISBN 9783825502478
Die Problemgruppen jugendlicher Untersuchungshäftlinge umfassen junge Untersuchungshäftlinge mit akuter Drogenabhängigkeit sowie junge Ausländer. Die erste Gruppe stellt aufgrund von Suchtverhalten, Entzugserscheinungen und Therapiebedürftigkeit besondere Herausforderungen dar. Die zweite Gruppe ist durch fehlende Betreuungsmöglichkeiten und rückhaltlose Anwendung alternativer Maßnahmen gekennzeichnet. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 20, ISBN 9783825502478
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Unterbringung im St. Severinhaus sind in § 71 und § 72 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) geregelt. Die Unterbringung kann als vorläufige Anordnung zur Erziehung oder als Alternative zur Untersuchungshaft erfolgen, um den Jugendlichen vor weiteren Gefährdungen zu schützen. Sie setzt voraus, dass der Zweck der Maßnahme nicht durch andere Mittel erreicht werden kann. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 28, ISBN 9783825502478
Die Ziele der Tätigkeit im St. Severinhaus umfassen die Vermeidung negativer Auswirkungen der Untersuchungshaft, die Klärung der Lebenssituation sowie die Entwicklung von Zukunftsperspektiven. Zudem zielen sie darauf ab, einen realitätsadäquaten Umgang mit Strukturen und Autoritäten zu erlernen, Voraussetzungen für ein straffreies Leben zu schaffen und soziale Kompetenzen wie Konfliktbewältigung und Selbstreflexion zu stärken. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 39, ISBN 9783825502478
Die Jugendlichen im St. Severinhaus hatten ein Durchschnittsalter von 16,0 Jahren. 15-, 16- und 17jährige waren mit etwa 30 % gleichmäßig vertreten, Jugendliche unter 15 Jahren waren selten. Drei Jugendliche waren zum Zeitpunkt der Aufnahme bereits 18 Jahre alt, eine Person war 19 Jahre alt und aufgrund einer Entwicklungsretardierung untergebracht. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 68, ISBN 9783825502478