Vorbehaltlose Freiheitsrechte
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Buchzusammenfassung:
Das Grundgesetz enthält Freiheitsrechte, die ohne jeden Vorbehalt gewährleistet sind. Diese vorbehaltlosen Freiheitsrechte, etwa die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit sowie die Kunst- und die Wissenschaftsfreiheit, lassen ihrem Wortlaut zufolge Einschränkungen durch den Staat nicht zu. Gleichwohl erlaubt das Bundesverfassungsgericht Einschränkungen auf der Grundlage von kollidierendem Verfassungsrecht, in der Praxis vor allem auf der Grundlage der Grundrechte Dritter. In einer kritischen Auseinandersetzung mit der Verfassungsrechtsprechung zeigt Sebastian Lenz, dass die Handlungsmöglichkeiten des Staates im Bereich vorbehaltloser Freiheitsrechte differenziert zu betrachten sind. Einerseits ist der Staat zur Einrichtung und Ausgestaltung auch der vorbehaltlosen Freiheitsrechte berechtigt und verpflichtet. Dies folgt aus ihrer leistungsrechtlichen Funktion und ermächtigt den Staat zur Setzung und Durchsetzung von Privatrecht auch mit Auswirkungen auf vorbehaltlos gewährleistete Freiheitsrechte. Das Bundesverfassungsgericht ist im Wesentlichen auf eine Evidenzkontrolle beschränkt, ohne dass es auf die Vorbehaltlosigkeit ankommt. Andererseits enthalten die vorbehaltlosen Freiheitsrechte ein striktes Eingriffsverbot, das nur im Fall einer Kollision mit einer verfassungsrechtlichen Handlungspflicht zurücktreten muss. Solche Kollisionsfälle sind zwar nicht undenkbar, aber doch weitaus seltener als die Rechtsprechung bislang annimmt. Ein Kollisionsfall liegt vor, wenn die grundrechtliche Schutzpflicht des Staates, konkret der Schutz der Menschenwürde eines Dritten, einen Eingriff in ein vorbehaltloses Freiheitsrecht als einziges Mittel erzwingt. Nur in einem solchen Ausnahmefall ist ein Eingriff zulässig.