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Parteiautonomie und UN-Kaufrecht: Zugleich ein Beitrag zum Anwendungsbereich des Wiener Kaufrechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980


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ISBN:9783161482304
Personen:
Zeitliche Einordnung:2005
Umfang:XXVII, 478 S
Format:; 23 cm
Sachgruppe(n):340 Recht
Verlag:
Tübingen : Mohr Siebeck
Schlagwörter:Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (1980 April 11) ; Parteiautonomie

656

Buchzusammenfassung:



Das Buch "Parteiautonomie und UN-Kaufrecht" von Arnd Lohmann behandelt den Anwendungsbereich des Wiener Kaufrechtsübereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980. Es geht um den Grundsatz der Parteiautonomie im Anwendungssystem des UN-Kaufrechts. Im ersten Teil des Buches wird ein Überblick über den Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts gegeben. Es wird erklärt, dass das UN-Kaufrecht für den Kaufvertrag über Waren oder gleichstehende Verträge gilt. Es werden auch die Ausschlusskriterien des UN-Kaufrechts gemäß den Artikeln 2 und 5 des CISG erläutert. Im zweiten Teil des Buches wird die Parteiautonomie im Anwendungssystem des UN-Kaufrechts behandelt. Es wird zwischen der Opting-out-Lösung und der Opting-in-Lösung unterschieden. Die Opting-out-Lösung wird als Grundentscheidung zugunsten der Parteiautonomie betrachtet, während die Opting-in-Lösung als ergänzende Möglichkeit dargestellt wird. Des Weiteren wird die Rechtswahl und Vorschaltlösung gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b des CISG behandelt. Im dritten Teil des Buches wird auf Parteivereinbarungen zur Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts eingegangen. Es wird erklärt, unter welchen Voraussetzungen eine wirksame Ausschlussvereinbarung getroffen werden kann. Dabei wird zwischen Individualvereinbarungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschieden. Es werden auch die verschiedenen Möglichkeiten des Ausschlusses des UN-Kaufrechts erläutert. Es wird auf den Zeitpunkt des Ausschlusses und die Schranken der Ausschlussfreiheit eingegangen. Im vierten Teil des Buches wird die Wahl des UN-Kaufrechts behandelt. Es wird erklärt, unter welchen Voraussetzungen das UN-Kaufrecht gewählt werden kann, wenn keine Verbindung zu einem Vertragsstaat besteht oder wenn der Kaufvertrag nicht international ist. Es werden auch die verschiedenen Ausschlussgründe und die Wahl des UN-Kaufrechts bei gemischten Verträgen mit überwiegend kauffremden Elementen behandelt. Das Buch schließt mit den Ergebnissen der Untersuchung und einem Literaturverzeichnis.



FAQ zum Buch



Der Ausschluss des UN-Kaufrechts gemäß Art. 4 CISG ist möglich durch eine ausdrückliche Vereinbarung der Vertragsparteien oder durch einen stillschweigenden Ausschluss im Einzelfall. Der Zeitpunkt des Ausschlusses liegt nach der Abbedingung des Vertrags. Eine typische Gestaltung ist die Rechtswahl, die den Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts beschränken kann. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 20, ISBN 9783161482304

Der wirksame Ausschluss des UN-Kaufrechts gemäß Art. 6 CISG ist möglich, wenn die Parteien ein anderes Recht gewählt haben. Die automatische Anwendung des UN-Kaufrechts setzt eine Verbindung mit einem oder mehreren Vertragsstaaten voraus. Die Parteiautonomie als Regel des internationalen Privatrechts ermöglicht die Ausklammerung des UN-Kaufrechts durch eine gültige Rechtswahl. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 197, ISBN 9783161482304

Individualvereinbarungen zum Ausschluss des UN-Kaufrechts erfordern eine besondere Verbindung des Kaufgeschäfts mit einem oder mehreren Vertragsstaaten des Übereinkommens. Diese Verknüpfung wird durch die Niederlassung beider Parteien in Vertragsstaaten oder durch die kollisionsrechtliche Verweisung auf das Recht eines Vertragsstaates gemäß Art. 1 Abs. 1 lit. a-b CISG hergestellt. Ohne solche Verbindung kann das UN-Kaufrecht nicht ausgeschlossen werden. Die Parteiautonomie spielt hier keine entscheidende Rolle, da die automatische Anwendung des UN-Kaufrechts aufgrund objektiver Kriterien erfolgt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 197, ISBN 9783161482304

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