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Haftung der Gemeinderäte, Hauptverwaltungsbeamten und Beigeordneten: Amtshaftung - Eigenhaftung - Regress - Sanktionen - Christoph Brüning, Dr.


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ISBN:9783503090563
Personen:
Zeitliche Einordnung:0
Umfang: 150 S
Format:; 24 cm
Sachgruppe(n):Sachgruppe(n) 340 Recht
Verlag:
Berlin : Erich Schmidt
Schlagwörter:Schlagwörter Deutschland ; Gemeinde ; Amtshaftung

2937

Buchzusammenfassung:



Das Buch "Haftung der Gemeinderäte, Hauptverwaltungsbeamten und Beigeordneten" von Christoph Brüning behandelt die verschiedenen Aspekte der Haftung von kommunalen Amtsträgern. Der erste Teil des Buches gibt eine Einführung in das Thema und erläutert die Verantwortung in der Kommune sowie die Strukturen des Haftungsrechts. Dabei werden die zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit sowie die öffentliche und private Rechtssphäre behandelt. Zudem werden die verschiedenen Rechtsgrundlagen für die Haftung von Gemeinden und Amtsträgern erläutert, wie die öffentlich-rechtliche Haftung der Gemeinde, die privatrechtliche Haftung der Gemeinde, die Eigenhaftung des Funktionsträgers, der Regress des Dienstherrn und sonstige Sanktionen. Im zweiten Teil des Buches geht es um die Verantwortlichkeit der Gemeinden und Kreise als juristische Personen. Dabei wird die Haftung für hoheitliches Handeln behandelt, einschließlich der Amtshaftung. Es wird erklärt, wann ein Beamter in Ausübung eines öffentlichen Amtes handelt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um von einer Verletzung einer Amtspflicht sprechen zu können. Zudem werden die verschiedenen Anwendungsfälle der Amtshaftung und die Drittbezogenheit der Amtspflicht erläutert. Weitere Themen in diesem Teil sind die Haftung im Privatrechtsverkehr und die haftungsrechtliche Zurechnung. Im dritten Teil des Buches wird die Haftung im Innenverhältnis zur Kommune behandelt. Es wird auf den Rückgriff des Dienstherrn gegen Beamte eingegangen und erklärt, in welchen Fällen eine Haftung vorliegt. Zudem wird die Haftung der Gemeinderäte behandelt und der Anwendungsbereich der Rückgriffsregelungen erläutert. Weitere Sanktionen bei rechtlichem Fehlverhalten werden ebenfalls besprochen, wie disziplinarrechtliche Sanktionen gegen Bürgermeister und Beigeordnete. Der vierte Teil des Buches behandelt die Strafbarkeit kommunaler Amts- und Mandatsträger. Es wird erklärt, dass Leichtsinn und Irrtum nicht vor Strafe schützen und dass Vorsatz und Fahrlässigkeit eine Rolle spielen. Zudem wird auf die Strafrechtliche Relevanz des Unterlassens eingegangen und die Strafe bei Beschlüssen kommunaler Kollegialorgane behandelt. Weitere Themen in diesem Teil sind der Kampf gegen Korruption und Veruntreuung, der Schutz der Umwelt und die Verletzung der Aufsichtspflicht. Das Buch bietet eine umfassende Darstellung der Haftung von Gemeinderäten, Hauptverwaltungsbeamten und Beigeordneten und behandelt alle relevanten Themen in diesem Kontext. Es ist eine wertvolle Ressource für Juristen, die sich mit diesem Thema befassen.



FAQ zum Buch



Kommunale Amtsträger können strafrechtlich verantwortlich gemacht werden, etwa durch Diebstahl oder Unterschlagung, wenn sie öffentliche Mittel für eigene Geldstrafen oder Bußgelder verwenden. Die Bezahlung solcher Strafen durch die Kommune ist rechtswidrig und entbindet den Amtsträger nicht von seiner persönlichen Verantwortung. Auch bei Weisungen zur rechtswidrigen Handlung bleibt die strafrechtliche Haftung bestehen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 120, ISBN 9783503090563

Die strafrechtliche Relevanz des Unterlassens im kommunalen Kontext hängt von der Existenz einer rechtlichen Handlungspflicht ab, die aus Gesetzen oder Verordnungen entspringt. Die kommunale Verantwortung ist besonders relevant, wenn die Behörde über ausreichende Kontrollmöglichkeiten verfügt und der Unterlassungsakt direkt zum Schaden führt. Eine strafbare Unterlassung setzt voraus, dass die Handlungspflicht konkret und verbindlich ist. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 185, ISBN 9783503090563

Die Verwaltungsrechtsakzessorietät des Umweltstrafrechts bedeutet, dass Umweltstraftaten auf Verstößen gegen Verwaltungsregelungen beruhen. Das Umweltstrafrecht ist abhängig von der Vorliegen einer verwaltungsrechtlichen Ordnungswidrigkeit. Es greift erst dann ein, wenn eine Verwaltungsverfügung oder eine Verwaltungsstrafe vorliegt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 228, ISBN 9783503090563

Bei Veruntreuung öffentlicher Mittel drohen strafrechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen oder Haftstrafen. Zudem können administrative Sanktionen wie die Entziehung von Rechten oder Vorteilen folgen. Die Rückzahlung der veruntreuten Mittel ist ebenfalls möglich. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 219, ISBN 9783503090563

Meinungsfreiheit ist im Rahmen der kommunalen Verantwortung gewährleistet, solange sie nicht die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet. Kommunale Behörden müssen sicherstellen, dass Meinungen nicht zu Schäden für die Gemeinschaft führen. Dies erfordert eine Abwägung zwischen individueller Freiheit und kollektiver Verantwortung. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 170, ISBN 9783503090563

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