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Aufwand und Verluste bei internationalen Steuersachverhalten. Forum der internationalen Besteuerung ; Bd. 16 - Piltz, Detlev J. und Harald Schaumburg


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ISBN:9783504615161
Personen:
Zeitliche Einordnung:1999
Umfang:XI, 201 S
Format:; 21 cm
Sachgruppe(n):19 Recht ; 17 Wirtschaft
Verlag:
Köln : O. Schmidt
Schlagwörter:Deutschland ; Aufwendung ; Verlust ; Internationales Steuerrecht ; Kongress 1999

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FAQ zum Buch



Die Abziehbarkeit von Auslandsverlusten setzt voraus, dass die Aufwendungen in unmittelbarem Veranlassungszusammenhang mit der ausländischen Einkunftsquelle stehen. Nur solche Betriebsausgaben sind zuzurechnen, die in die Bemessungsgrundlage der ausländischen Einkünfte eingehen. Bei Kreditinstituten können Zinsaufwendungen für die Refinanzierung ausländischer Einnahmen anteilig abgezogen werden, da ein enger Zusammenhang mit dem Aktiv- und Passivgeschäft besteht. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 20, ISBN 9783504615161

Die Rechtsfolgen aus § 2 a Abs. 1 und 2 EStG umfassen die Beschränkung der Verlustverrechnung und die Voraussetzung, dass die Einkünfte der „jeweils selben Art“ sind. Dabei werden negative Einkünfte oder Gewinnminderungen aus dem Ausland nur eingeschränkt berücksichtigt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 25, ISBN 9783504615161

Die Aufwandszuordnung bei ausländischen Betriebsstätten erfolgt nach dem Ansatz des BFH, wonach nur Einnahmen und Aufwendungen zugeordnet werden können, die in die Einnahmen i.S.d. § 8 Abs. 1 EStG oder in die Werbungskosten i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG eingehen. Dabei wird zwischen ausländischen Einkünften aus Kapitalvermögen und übrigen inländischen Einkünften aus Gewerbebetrieb abgegrenzt. Bestimmte Aufwendungen, wie Teilwertabschreibungen auf ausländische Gesellschaften, werden qua definitione ausgeklammert. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 54, ISBN 9783504615161

Bei der Aufwandszuordnung besteht das Problem der Doppelbesteuerung, wenn Geschäftsführungskosten mit Gewinnaufschlag weitergerechnet werden. Zudem ist die Feststellung von Fremdvergleichspreisen oft schwierig, was zu Schätzungen von 5 % bis 10 % führt. Die Anerkennung der Kosten durch den Betriebsstättenstaat ist nicht sicher gestellt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 73, ISBN 9783504615161

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