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FAQ zum Buch
Arbeitszeiten in Handwerkerrechnungen werden mit dem „Stundenverrechnungssatz“ ausgewiesen, der in dem speziellen Gewerk „ortsüblich“ ist. Der Handwerker darf keine pauschalen Beträge für Arbeitszeiten verrechnen, sondern muss den tatsächlichen Stundenlohn entsprechend dem lokalen Standard ansetzen. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Arbeitszeiten ist nicht explizit erwähnt, aber die Rechnung muss für den Kunden nachvollziehbar sein. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 31, ISBN 9783778306567
Bei Handwerkerleistungen an einem Bauwerk gilt eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren nach Abnahme oder Ingebrauchnahme. Innerhalb dieser Frist muss das Handwerksunternehmen Mängel kostenlos beseitigen, einschließlich Material, Arbeitszeit und Fahrtkosten. Nach Ablauf der Frist können keine Nachbesserungen mehr verlangt werden. Verdeckte Mängel, die erst nach fünf Jahren auftreten, sind nicht geschützt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 55, ISBN 9783778306567
Setzen Sie eine angemessene Frist, um den Handwerker aufzufordern, den Mangel zu beseitigen. Informieren Sie ihn, dass Sie bei Fehlschlag oder Verweigerung ein anderes Unternehmen beauftragen werden. Nach Ablauf der Frist können Sie die Kosten für die Mängelbeseitigung vom Handwerker verlangen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 58, ISBN 9783778306567
Bei anhaltenden Mängeln oder Verweigerung der Nachbesserung kann der Kunde die Minderung des Preises oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Minderung ist die Reduzierung des vom Unternehmer verlangten Preises, wobei die Höhe schwierig zu bestimmen ist. Ein Sachverständiger kann bei der Festlegung der Minderungshöhe helfen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 59, ISBN 9783778306567