
Verfassungsgerichtsbarkeit in der Demokratie : Funktionen der staatsrechtlichen Beschwerde
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FAQ zum Buch
Die demokratische Kritik der Verfassungsgerichtsbarkeit betrachtet sie als widersprüchlich zur Demokratie, da sie als aristokratisches oder oligarchisches Element des Gewaltengefüges kritisiert wird. Sie wird als Bedrohung für die Demokratie angesehen, da Verfassungsgerichte demokratisch beschlossene Gesetze überprüfen und damit die Macht der demokratischen Mehrheit einschränken könnten. Der Kritik zufolge gefährdet die Verfassungsgerichtsbarkeit die demokratische Grundordnung, indem sie die Entscheidungsbefugnis der gewählten Organe untergräbt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 77, ISBN 9783727293467
Die klassische Begründung der Normhierarchie beruht auf der normhierarchischen Überordnung der Verfassung gegenüber dem Gesetz. Die Verfassung wird als das höchstrangige Recht angesehen, das vom Verfassungsrichter durchzusetzen ist. Dieses Prinzip findet sich bereits in der Begründung des amerikanischen Supreme Court durch John Marshall in Marbury v. Madison. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 87, ISBN 9783727293467
Die Intentionen des ursprünglichen Verfassungsgebers werden als mögliche Quelle für den wahren Sinn von Verfassungsnormen betrachtet. Sie stehen neben einem zeitgenössischen gesellschaftlichen Konsens in der Auslegung. Im Rechtsalltag scheitern jedoch beide Methoden häufig, sodass sie ihre Aufgabe nicht erfüllen können. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 90, ISBN 9783727293467
Demokratische Prozesse können nicht sicherstellen, dass Grundrechte in der rechtlichen Wirklichkeit immer vollständig realisiert werden. Strukturelle Defizite, wie das Mehrheitsprinzip, können dazu führen, dass Entscheidungen der Mehrheit die Freiheit oder Gerechtigkeit der Minderheit beeinträchtigen. Historische Beispiele zeigen, dass demokratische Verfahren Fehlleistungen nicht verhindern können, was die Konzeption der Demokratie in Frage stellt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 139, ISBN 9783727293467
Das Bundesgericht prüft bei der Güterabwägung, ob Grundrechtsansprüche eines Einzelnen mit anderen verfassungsrechtlichen Zielsetzungen kollidieren, und bewertet dies unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit sowie des überwiegenden öffentlichen Interesses. Es variiert die Prüfungsdichte, wobei es bei grundlegenden Grundrechtsinteressen strengere Maßstäbe anlegt, etwa bei Persönlichkeitsrechten, und bei ideellen Grundrechten gelegentlich weniger intensiv prüft. Die Praxis orientiert sich an der Notwendigkeit, individuelle Freiheiten im Verhältnis zu öffentlichen Interessen abzuwägen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 46, ISBN 9783727293467
Die Beurteilung der Legitimität richterlichen Aktivismus hängt vom Charakter des Grundrechtsproblems ab, insbesondere von dessen Persönlichkeits- und Verfahrensnähe. Zentrale Kriterien sind die Zuständigkeit des Gerichts, seine Verfahrensregeln sowie seine Aufgaben und Funktionen als Korrekturinstanz. Diese Kriterien bilden ein vielschichtiges Bündel differenzierter Richtlinien, das die konkrete Situation des Gerichts leitet. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 165, ISBN 9783727293467
Die staatsrechtliche Beschwerde hat föderalistische Funktionen, indem sie den Zusammenhalt des Bundesstaates stärkt. Sie schützt verfassungsmässige Normen, die der staatlichen Integration dienen, wie die Niederlassungsfreiheit, die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie das Prinzip der derogatorischen Kraft des Bundesrechts. Diese Funktionen zielen auf die Schaffung eines einheitlichen Wirtschaftsgebiets, den Erhalt des religiösen Friedens und die Rechtsvereinheitlichung ab. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 179, ISBN 9783727293467