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Verdeckte Gewinnausschüttung : Systematik und Stellung des § 8 Absatz 3 Satz 2 KStG bei der Gewinnermittlung von Kapitalgesellschaften / von Steffen Oppenländer


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ISBN:9783504641214
Personen:
Zeitliche Einordnung:2004
Umfang:XLVI, 285 S
Format:; 21 cm
Sachgruppe(n):340 Recht ; 330 Wirtschaft
Verlag:
Köln : O. Schmidt
Schlagwörter:Deutschland ; Verdeckte Gewinnausschüttung ; Kapitalgesellschaft

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Buchzusammenfassung:



Das Buch "Verdeckte Gewinnausschüttung: Systematik und Stellung des § 8 Absatz 3 Satz 2 KStG bei der Gewinnermittlung von Kapitalgesellschaften" von Dr. Steffen Oppenländer behandelt das Thema der verdeckten Gewinnausschüttung und deren Bedeutung für die Gewinnermittlung von Kapitalgesellschaften. Im ersten Teil des Buches wird der Tatbestand des § 8 Absatz 3 Satz 2 KStG im System der Gewinnermittlung von Kapitalgesellschaften erläutert. Dabei wird auf den Regelungsgrund der verdeckten Gewinnausschüttung, die Bedeutung der verdeckten Gewinnausschüttung im Körperschaftsteuersystem und die Definition der Rechtsprechung eingegangen. Zudem wird das Prinzip der Veranlassung und des Fremdvergleichs als Grundlage der verdeckten Gewinnausschüttung behandelt und das Verhältnis der verdeckten Gewinnausschüttung zu den Betriebsausgaben sowie zu den Themen "Liebhaberei" und Gewinnlosigkeit diskutiert. Im zweiten Teil des Buches werden die Hilfskriterien zur Bestimmung der Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis untersucht. Es wird ein Überblick über die von der Rechtsprechung verwendeten Hilfskriterien gegeben und deren tatsächliche Bedeutung für den Tatbestand der verdeckten Gewinnausschüttung erläutert. Zudem werden die "Standardhilfskriterien" des Bundesfinanzhofs behandelt und weitere Hilfskriterien zur Bestimmung der Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis vorgestellt. Die rechtstechnische Bedeutung der Hilfskriterien sowie die Verteilung der Feststellungslast für das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung werden ebenfalls diskutiert. Im dritten Teil des Buches werden die Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung nach § 8 Absatz 3 Satz 2 KStG behandelt. Es wird der systematische Ansatz der Rechtsfolgen erläutert und die Frage, ob die Korrektur nach § 8 Absatz 3 Satz 2 KStG eine Gewinn- oder Einkommenskorrektur ist, diskutiert. Zudem wird die Bewertung einer verdeckten Gewinnausschüttung behandelt und die bilanzielle Behandlung einer verdeckten Gewinnausschüttung in verschiedenen Grundfällen erläutert. Zusammenfassend werden in dem Buch die verschiedenen Aspekte der verdeckten Gewinnausschüttung und deren Bedeutung für die Gewinnermittlung von Kapitalgesellschaften dargestellt. Dabei werden sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die praktischen Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen behandelt.



FAQ zum Buch



§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG regelt die Besteuerung von Beteiligungserträgen. Dabei werden diese Erträge unter bestimmten Voraussetzungen steuerpflichtig. Das Gesetz zielt darauf ab, Steuervermeidung durch die Ausnutzung von Beteiligungsstrukturen zu verhindern. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 18, ISBN 9783504641214

Die Kapitalgesellschaft trägt die Feststellungslast dafür, dass tatsächlich Aufwendungen getätigt wurden und diese durch den Betrieb veranlasst waren, da § 4 Abs. 4 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 und 2 KStG eine für die Gesellschaft günstige Norm darstellt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 238, ISBN 9783504641214

Der Text beschreibt, dass die Bedeutung der „tatsächlichen Vermutung“ aufgrund eines vielschichtigen und verwirrenden Meinungsbildes nicht eindeutig festgelegt werden kann. Unterschiedliche Auffassungen sehen darin entweder ein Synonym für den Anscheinsbeweis oder einen Oberbegriff für Anscheins- und Indizienbeweis, was zu Unklarheiten und der Einschätzung führt, dass der Begriff überflüssig sei. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 231, ISBN 9783504641214

Die Rechtsprechung des BFH stellt fest, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung auch dann vorliegen kann, wenn Zahlungen an Dritte gleichartig sind, jedoch andere Umstände wie fehlende Umsetzung von Vereinbarungen, besondere Vertragsgestaltung oder Abhängigkeit der Gehaltszahlung von der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft vorliegen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 217, ISBN 9783504641214

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