
Das Verhältnis von Entnahme, Einlage zur Anschaffung, Veräußerung im Einkommensteuerrecht / von Volker Wendt
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FAQ zum Buch
Veräußerung bezeichnet die Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, wobei steuerliche Aspekte die Gewinnverwirklichung gemäß 6 und 6c EStG betreffen. Dabei sind die Behandlung von Einlagen, Nutzungsrechten und Immobilienveräußerungen sowie die Abgrenzung zwischen Spekulationsgewinnen und gewerblichem Grundstückshandel relevant. Die steuerliche Erfassung umfasst auch die Aktivierung von Kosten und die Berücksichtigung von Restbuchwerten. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 28, ISBN 9783504641184
Entnahme bezeichnet die Entfernung eines Guts aus dem Betriebsvermögen. Steuerlich kann dies zu einer Einkommensveränderung oder einer Verlustmeldung führen, abhängig von der Art der Entnahme und den rechtlichen Vorgaben. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 37, ISBN 9783504641184
Unter den Anschaffungsgeschäften im HGB werden der Kauf, der Tausch, der Werklieferungsvertrag, die Annahme an Erfüllung statt, der Erwerb durch Vergleich und durch Auslobung angesehen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 61, ISBN 9783504641184
Die Übertragung gilt als entgeltlich, wenn die Parteien auf kaufmännischen Gesichtspunkten ausgewogene Leistungen vereinbaren, selbst wenn der Preis null DM beträgt. Dies gilt, wenn das Gesamtbild der Verhältnisse auf eine willensgetragene Veräußerung hinweist, wie beispielsweise bei der Veräußerung eines wertlosen Anteils, der trotzdem als entgeltlich angesehen wird, wenn die Umstände eine geschäftliche Abwägung erfordern. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 83, ISBN 9783504641184
Woerner erlaubt eine steuerverschärfende Analogie, wenn die Lücke sich dem Rechtsanwender als „erkennbare Störung im objektivierten Sinngefüge der Besteuerung“ offenbart. Dabei muss der Plan, anhand dessen auf die Unvollständigkeit des Rechts geschlossen wird, im Gesetz selbst einen erkennbaren Hinweis liefern. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 126, ISBN 9783504641184
Laut der Brockhaus-Enzyklopädie von 1996 ist eine „Anschaffung“ ein entgeltliches Rechtsgeschäft, das auf den Erwerb von Eigentum an Wirtschaftsgütern gerichtet ist und dabei ein Wirtschaftsgut aus dem Vermögen des Verkäufers in das des Käufers übergeht. Dies umfasst beispielsweise Käufe oder Tauschgeschäfte, jedoch nicht Schenkungen, Erbschaften oder Aneignungen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 55, ISBN 9783504641184