
Die vorzeitige Beendbarkeit des Anstellverhältnisses eines AG-Vorstandes gegen seinen Willen / Marion Schumacher-Mohr
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Buchzusammenfassung:
Obwohl das Schicksal von Organ- und Anstellungsverhältnis in rechtlicher Hinsicht grundsätzlich unabhängig voneinander zu beurteilen ist, hat die besondere Bedeutung des Vorstandsamts dennoch weitreichende Auswirkungen auf die Frage nach der Beendbarkeit des Anstellungsverhältnisses eines AG-Vorstandsmitglieds gegen den Willen des Betroffenen. Aus Sicht der Gesellschaft führen die klassischen dienstvertragsrechtlichen Beendigungsmöglichkeiten in den seltensten Fällen zum Erfolg. Aufgrund dieses Befundes empfiehlt es sich, bereits bei Abschluss des Anstellungsvertrages Vorsorge zur Entschärfung der Beendigungsproblematik zu treffen. Im Fall der Nichtbeendbarkeit stellt sich häufig die Frage, mit welchem Inhalt das Anstellungsverhältnis eines abberufenen Vorstandsmitglieds fortbesteht. Hier untersucht die Arbeit zum einen, ob dem Abberufenen ein Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung zusteht und zum anderen, auf welcher Hierarchieebene der Gesellschaft ein abberufenes Vorstandsmitglied auch gegen seinen Willen beschäftigt werden kann. Die Erörterung der Beendigungsproblematik erfolgt unter Einbeziehung der in der Praxis höchst unterschiedlichen Ausgestaltungsmodalitäten des Anstellungsverhältnisses. Besondere Berücksichtigung findet die Frage, ob ein Vorstandsmitglied bei im Einzelfall vorliegender sozialer Schutzbedürftigkeit in direkter oder entsprechender Anwendung arbeitsrechtlichen Sonderkündigungsschutz für sich in Anspruch nehmen kann. Zudem wird die Frage erörtert, wie die Beendbarkeit im Fall des Aufstiegs eines Arbeitnehmers zum Vorstandsmitglieds zu beurteilen ist bzw. welche Auswirkungen eine Fortbeschäftigung nach Beendigung der Organstellung entfaltet. Die Arbeit schließt mit einer Untersuchung der Besonderheiten im Konzernverbund.
FAQ zum Buch
Ein Anstellungsverhältnis bei entgeltlicher Tätigkeit wird im Regelfall als schuldrechtliches Anstellungsverhältnis eingestuft. Dieses Verhältnis besteht neben dem körperschaftlichen Organverhältnis. Es ist durch die Leistungserbringung und Entgeltzahlung gekennzeichnet. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 19, ISBN 9783825504731
Das ordentliche Kündigungsrecht des Vorstands ist eingeschränkt, da eine vorzeitige Beendigung des Organverhältnisses nur bei Vorliegen der in § 84 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen zulässig ist. Die ordentliche Kündbarkeit der Organstellung oder die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung sind abzulehnen, da sie die dortigen Voraussetzungen unterlaufen würden. Die Regelung vermag kaum Schutz für das Vorstandsmitglied zu bieten, da der Widerruf der Bestellung bereits wirksam ist, sobald er ausgesprochen wird. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 30, ISBN 9783825504731
Das Trennungsprinzip besagt, dass Organ- und Anstellungsverhältnisse grundsätzlich als getrennte Rechtsverhältnisse anzusehen sind, obwohl sie faktisch und rechtlich miteinander verknüpft sein können. Dies wird durch die Systematik des § 84 AktG untermauert, der die Bestellung von Vorstandsmitgliedern regelt und die Trennung der beiden Verhältnisse deutlich macht. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 41, ISBN 9783825504731
Dem Text zufolge muss neben dem Widerruf der Organstellung ein ausdrücklicher Beschluss über die Beendigung des Anstellungsverhältnisses gefasst werden, da das Trennungsprinzip nicht außer Kraft gesetzt wird. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 44, ISBN 9783825504731