
Die Praxis der Gesellschafterversammlung: Einberufung, Ablauf, Beschlussfassung in der GmbH und der GmbH&Co.Kg
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FAQ zum Buch
Die Gesellschafterversammlung der GmbH wird durch Einschreiben einberufen, wobei die für Einberufungen vorgesehenen Fristen einzuhalten sind. Ort und Zeit der Versammlung müssen angegeben werden; fehlen sie oder sind sie unrichtig, sind Beschlüsse nichtig, es sei denn, es handelt sich um eine Vollversammlung. Die Tagesordnungspunkte sind mindestens drei Tage vor der Versammlung bekanntzugeben, wobei die Ankündigung präzise und sachgerecht sein muss. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 51, ISBN 9783504630119
Die Gesellschafter haben das Recht, an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen und Stimmen zu vergeben. Die Versammlung ist nur beschlussfähig, wenn 75 % der Stimmen anwesend oder vertreten sind. Bei Nichterreichen der Quorumsvoraussetzungen können Gesellschafter durch eine Neuanberufung eine neue Versammlung einberufen lassen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 141, ISBN 9783504630119
Das Stimmrecht in einer Gesellschafterversammlung der GmbH ist an den Geschäftsanteil gebunden. Es können Mehrfachstimmrechte und gespaltene Stimmabgaben bestehen. Entscheidungen erfordern in der Regel eine Mehrheit, die je nach Fall als relative oder qualifizierte Mehrheit definiert ist. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 160, ISBN 9783504630119
Die Gesellschafterversammlung wird durch die Geschäftsleitung einberufen und mindestens zwei Wochen vor dem Termin angekündigt. Die Tagesordnung umfasst Themen wie die Verwendung des Gewinns, die Wahl der Gesellschaftervertreter und strategische Entscheidungen. Die Versammlung findet in der Regel im Unternehmenssitz statt, wobei die Stimmberechtigung durch persönliche Teilnahme oder Bevollmächtigung sichergestellt wird. Entscheidungen werden mit der Mehrheit der Stimmen getroffen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 241, ISBN 9783504630119
Die Einheitsversammlung ist eine gemeinsame Versammlung der Gesellschafter einer GmbH und der Gesellschafter einer KG, wenn die GmbH als Generalgesellschafter der KG fungiert. Sie verfügt über die gleichen Rechte wie die Gesellschafterversammlung der GmbH. Die Einheitsversammlung ist speziell für Fälle vorgesehen, in denen die GmbH die Rolle des Generalgesellschafters innehat. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 318, ISBN 9783504630119