
Verwertung von Abfällen in und auf Böden: Bd. 10
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Buchzusammenfassung:
Das Buch "Verwertung von Abfällen in und auf Böden" behandelt verschiedene Themen im Zusammenhang mit der Entsorgung und Nutzung von Abfällen in Bezug auf Böden. Es bietet einen umfassenden Überblick über die Grundlagen der Abfallwirtschaft für den Boden- und Gewässerschutz sowie die Harmonisierung bodenbezogener Werteregelungen. Des Weiteren werden Regelwerke für Materialien im Oberboden diskutiert, insbesondere neue Entwicklungen in der EU und in Deutschland in Bezug auf die Verwertung organischer Abfälle. Die Vollzugshilfe zur BBodSchV und ihre aktuellen Probleme werden ebenfalls behandelt. Das Buch widmet sich auch anderen Regelwerken, wie den fachlichen Eckpunkten des vorsorgenden Boden- und Grundwasserschutzes für die Festlegung von Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Abfällen sowie den Anforderungen an Abfälle und Bauweisen bei der Inertabfalldeponie. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Vollzugsfragen, wie den Erfahrungen mit der Umsetzung der Regelungen zur Verwertung von Bodenaushub in und auf Böden im Regierungsbezirk Köln. Es werden auch positive Beispiele für den Einsatz von Bodenmaterial bei der Sanierung von Rieselfeldern bei Berlin und bei der Aufforstung von Rieselfeldern diskutiert. Schließlich wird der Umgang mit Bodenmaterial bei der Rekultivierung im Rheinischen Revier behandelt. Das Buch bietet somit einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Aspekte der Verwertung von Abfällen in und auf Böden und gibt Einblicke in die Regelwerke und Vollzugsfragen in diesem Bereich.
FAQ zum Buch
Abfallwirtschaft für den Boden- und Gewässerschutz umfasst die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Abfällen, die den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie des Boden- und Gewässerschutzes entspricht. Dabei ist sicherzustellen, dass keine Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf stattfindet und die öffentliche Gesundheit nicht gefährdet wird. Rechtliche Grundlagen sind unter anderem das Bundes-Bodenschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 7, ISBN 9783503070640
Die Harmonisierung bodenbezogener Werteregelungen erfolgt durch die Überprüfung und Anpassung bestehender Regelungen an die Vorsorgeregelungen des Bodenschutzrechts. Empfehlungen zur Harmonisierung wurden von einer Arbeitsgruppe erarbeitet und von der ACK genehmigt. Die Umsetzung der Empfehlungen obliegt dem Bundesamt oder den Länderarbeitsgemeinschaften in Verordnungen, Technischen Anleitungen oder anderen Regelwerken. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 16, ISBN 9783503070640
Die Agrarministerkonferenz fordert einen Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung und eine tiefergehende Prüfung der Ausbringung organischer Substanzen. Striktere Schadstoffgrenzwerte für Klärschlämme und Bioabfälle werden angestrebt, um Schadstoffanreicherungen im Boden zu vermeiden. Das BMU betont die Bedeutung der Rückgewinnung von Phosphaten aus Klärschlamm als begrenztem Rohstoff. Neue Verfahren zur Effizienzsteigerung der Verwertung werden gefördert. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 27, ISBN 9783503070640
Die Vollzugshilfe zu § 12 BBodSchV muss Abgrenzungsfragen und fachliche Anwendungsfragen klären, da die Regelung umfassend, aber nicht ausreichend präzise formuliert ist. Offene Anwendungsfragen erfordern eine konkrete Verankerung der stofflichen Anforderungen. Die Erstellung der Vollzugshilfe erfolgte in Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachverbänden, um diese Lücken zu schließen. Es bestehen weiterhin Unsicherheiten bei der Anwendung der Vorschriften in konkreten Fällen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 42, ISBN 9783503070640
Die fachlichen Eckpunkte umfassen die konzeptionelle Verzahnung von Verwertungs- und Beseitigungsregelungen mit dem vorsorgenden Boden- und Grundwasserschutz, insbesondere bei der Festlegung von Zuordnungswerten. Es ist entscheidend, dass Sickerwasser von verwerteten Abfällen die Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung nicht überschreitet, um schädliche Bodenveränderungen zu vermeiden. Zudem müssen die materiellen Vorgaben des Medienschutzes berücksichtigt werden, um konzeptionelle Unstimmigkeiten zwischen verschiedenen Regelwerken zu reduzieren. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 56, ISBN 9783503070640
Die Inertabfalldeponie darf ausschließlich für Inertabfälle genutzt werden, ohne Ausnahmen. Die Verdünnung oder Vermischung der Abfälle mit dem Ziel, Kriterien zu erfüllen, ist verboten. Inertabfälle müssen physikalisch, chemisch und biologisch stabil sein und dürfen keine Umweltverschmutzung verursachen. Eine Behandlung der Abfälle ist nicht erforderlich, wenn sie technisch nicht praktikabel ist. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 66, ISBN 9783503070640
Die Vollzugspraxis zeigt, dass Genehmigungen für die Verwertung von Bodenaushub häufig unter falschen Vorwänden erteilt werden, was zu Bodenverschlechterungen führt. Die Anwendung von § 27 Abs. 2 KrW-/AbfG wird unterschiedlich gehandhabt und oft als Regelgenehmigung missbraucht. Behörden reagieren nicht hinreichend auf die steigenden Anforderungen an die nachhaltige Entsorgung von Bodenmaterialien. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 73, ISBN 9783503070640