
Lösungskonvergenzen trotz Systemdivergenzen im deutschen und US-amerikanischen Strafverfahren / Gerson Trüg
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Buchzusammenfassung:
Das deutsche und das US-amerikanische Strafverfahren liegen in dogmatischer Hinsicht weit auseinander. Dies führt zu dem Schluß, daß auch die Praxis von Strafverfahren in Deutschland und den USA verschieden ist und zu unterschiedlichen Ergebnissen führt. Beide Rechtsordnungen haben jedoch mit vergleichbaren Problemen wie Massenkriminalität einerseits und schwerer Kriminalität andererseits zu kämpfen. So entstehen in beiden Staaten an das jeweilige Strafjustizsystem gerichtete Regelungsbedürfnisse. Dadurch bedingt haben sich für den Bereich der Massenkriminalität Effizienz- und Erledigungsstrategien herausgebildet, wohingegen Strafverfahren aus dem Bereich der schweren Kriminalität materielle Gerechtigkeitsvorstellungen auslösen. Diese Strategien und Vorstellungen werden dauerhafte Bestandteile der Praxis des Verfahrens und verursachen Modifikationen des deutschen und des amerikanischen Strafprozesses. Gerson Trüg untersucht diese Modifikationen und weist Parallelen in der Praxis des deutschen und des US-amerikanischen Strafverfahrens nach. Unter dem Blickwinkel der Wahrheitserforschung, die beide Verfahrensordnungen für sich als Ziel reklamieren, überprüft er zunächst, ob es im Bereich der Verfolgung von Massenkriminalität Konvergenzen hinsichtlich der Anwendung des Opportunitätsprinzips gibt. Anschließend wird untersucht, ob die Praxis der sogenannten Verständigungen vergleichbar ist und schließlich geht es um Konvergenzen im Bereich der Verfolgung von schwerer Kriminalität durch Darlegung der Praxis des Beweisrechts.
FAQ zum Buch
Der BGH erkannte in der Raumgesprächsentscheidung einen Eingriff in den unantastbaren Kernbereich der privaten Lebensgestaltung, als ein Gespräch zwischen Eheleuten über Heroingeschäfte durch ein nicht korrekt aufgelegtes Telefonhörer mitgehört wurde. Daher sprach er ein Verwertungsverbot aus, da die Aufzeichnung diesen geschützten Bereich berührte. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 320, ISBN 9783161479328
Der akademische Lehrer, der im Text erwähnt wird, ist Herr Prof. Dr. Hans-Jürgen Kerner. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 7, ISBN 9783161479328
Das Strafverfahren nimmt im Ausgangspunkt eine dienende Funktion gegenüber dem materiellen Recht ein und ist darauf ausgerichtet, die materielle Wahrheit zu ermitteln. Es dient der Beurteilung des Geschehens und der Verurteilung des Rechtsbrechers, wobei die Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege dafür sorgt, dass das Verfahren ein eindeutiges Ergebnis erzielt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 87, ISBN 9783161479328
Im Text werden drei Fallgruppen unterschieden. Zwei davon sind „neue schwerwiegende Umstände“ und „versteckter Dissens“. Die dritte Fallgruppe wird nicht näher erläutert, sondern lediglich erwähnt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 146, ISBN 9783161479328
Der Text nennt Probleme wie die fehlende tatsächliche Beweisaufnahme, die Abhängigkeit von der Aktenlage und das Fehlen einer ausgewogenen Prüfung der Schuld. Zudem wird kritisiert, dass die gerichtliche Überzeugungsbildung in plea bargains nicht die Anforderung von „beyond a reasonable doubt“ erfüllt und dass die Praxis nahe an einem Zirkelschluss steht. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 203, ISBN 9783161479328