
Gesamtschuld und Erlass
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Buchzusammenfassung:
Ein Gläubiger, dem mehrere Personen als Gesamtschuldner haften, sieht sich vom Gesetz in die komfortable Lage versetzt, dass er jeden dieser Gesamtschuldner nach freiem Belieben auf das Ganze oder einen Teil der Schuld in Anspruch nehmen kann, bis er mit seinem Anspruch befriedigt ist. Das Haftungsverhältnis der Gesamtschuldner untereinander braucht ihn nicht zu kümmern. Dieses Grundprinzip wird auf die Probe gestellt, wenn der Gläubiger einem Gesamtschuldner die Schuld ganz oder teilweise (meist im Rahmen eines Vergleichs) erlässt. Kann der Gläubiger die übrigen Schuldner gleichwohl auf den Rest in Anspruch nehmen, so dass der Erlass für ihn letztlich keine Einbuße darstellt? Können sich die übrigen Schuldner in diesem Fall an den begünstigten Schuldner halten, so dass dieser im Ergebnis die Vorteile des Erlasses wieder preisgibt? Oder muss der Gläubiger seine komfortable Stellung (zumindest teilweise) aufgeben und seine Forderung um den gerechten Anteil des begünstigten Schuldners kürzen? Florian Bentele geht diesen Fragen im Hinblick auf das deutsche und französische Zivilrecht nach und entwickelt unter Berücksichtigung der dogmatisch-historischen Struktur der Gesamtschuld und unter Einbeziehung der Principles of European Contract Law eine moderne Konzeption von Gesamtschuld und Erlass. Seine Untersuchung schließt mit einem konkreten Regelungsvorschlag.
FAQ zum Buch
Die Gesetzesverfasser erachteten den Weg über den Regresskreisel als ausreichend, um Fälle zu bewältigen, in denen der nur persönlich wirkende Erlass den begünstigten Schuldner auch im Innenverhältnis befreien soll. Sie sahen den Vorteil der Vereinfachung als gering und die Fälle als selten, weshalb eine besondere Bestimmung nicht empfohlen wurde. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 81, ISBN 9783161490040
Der Text erwähnt, dass unabhängig von der rechtlichen Auffassung bezüglich des Teilerlasses stets § 423 BGB anwendbar ist. Dieser Paragraph wird als maßgeblich für die Regelung des Teilerlasses genannt, unabhängig davon, ob dieser als Teil des Vergleichs oder als eigenständiges Verfügungsgeschäft betrachtet wird. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 29, ISBN 9783161490040
Ein Vergleich spricht dafür, wenn die vereinbarte Zahlung die gesamte Forderung des Gläubigers abdeckt. Allerdings müssen die Anforderungen an einen solchen Bereinigungswillen hoch sein, insbesondere wenn die Zahlungssumme nahe der ursprünglich geltend gemachten Summe liegt. Auch bei ungewissen Ansprüchen durch mögliche Spätschäden kann ein solcher Wille bestehen, wenn der Vergleich einen sofort realisierbaren Anspruch setzt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 51, ISBN 9783161490040