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Konkurrenz und Auslegung: der deliktsrechtliche Gehalt vertragsrechtlicher Normen. Schriften zum Bürgerlichen Recht; Bd. 197 - Klein, Andreas


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ISBN:9783428090235
Personen:
Zeitliche Einordnung:1997
Umfang:242 S
Format:; 24 cm
Sachgruppe(n):19 Recht
Verlag:
Berlin : Duncker und Humblot
Schlagwörter:Schadensersatzanspruch ; Vertrag ; Unerlaubte Handlung ; Anspruchskonkurrenz

3087

Buchzusammenfassung:



Wie verhalten sich konkurrierende Schadensersatzansprüche aus Vertrag und Delikt zueinander?



FAQ zum Buch



Der Anspruch aus positiver Forderungsverletzung ist eine spezielle Form des Schadensersatzanspruchs nach § 823 Abs. 1 BGB. Er setzt eine Verletzung einer positiven Verpflichtung voraus, die nicht direkt aus dem allgemeinen Schuldrecht, sondern aus spezifischen Rechtsvorschriften abgeleitet wird. Die Anforderungen der § 823 Abs. 1 BGB, wie Schuldhaftigkeit und Schaden, bleiben jedoch maßgeblich. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 2, ISBN 9783428090235

Herabgesetzte Verschuldensmaßstäbe im Deliktsrecht sind gerechtfertigt durch spezielle Situationen wie akute Gefahrenlagen oder unentgeltliche Leistungen, in denen das erforderliche Sorgfaltsmass reduziert wird. Sie beruhen auf der Verhältnismäßigkeit der Verhaltensanforderungen im jeweiligen Kontext, nicht allein auf vertraglichen Regelungen. Bei besonderen persönlichen Beziehungen kann ein deliktischer Anspruch durch Mitverschulden eingeschränkt sein. Die Rechtswissenschaft diskutiert ihre Anwendung, da sie die Abgrenzung zwischen Vertrag und Delikt beeinflusst. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 131, ISBN 9783428090235

Die Haftungshöchstgrenze im Seefrachtrecht wurde als Ausgleich für die strenge, verschuldensunabhängige Receptum-Haftung eingeführt. Das ADHGB von 1861 dehnte diese Regelung auf Landfrachtführer und Eisenbahnen aus. Die Beschränkung der Haftung war bereits im preußischen Entwurf nach Art. 500 angedacht. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 157, ISBN 9783428090235

Das ADHGB sah für Spediteure und Frachtführer kürzere Verjährungsfristen von sechs Monaten vor, während das heutige HGB diese Regelung nicht mehr enthält. Zudem unterschied sich das ADHGB durch eine explizite Ausnahme für Untreue und Betrug, die im HGB nicht mehr enthalten ist. Die Verjährungsfristen des ADHGB wurden im Verlauf der Gesetzgebung angepasst und in das HGB übernommen, wobei die Ausnahmen für Straftaten nicht mehr explizit genannt wurden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 183, ISBN 9783428090235

Die kurzen Verjährungsfristen im HGB dienen der beschleunigten Abwicklung von Geschäftsbeziehungen, insbesondere bei Spediteuren und Frachtführern. Sie gelten nicht für Fälle von Untreue und Betrug, die als Ausnahmen betrachtet werden. Die Regelungen wurden historisch kontrovers diskutiert und im Gesetzestext angepasst, um Missverständnisse zu vermeiden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 183, ISBN 9783428090235

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