Der Besitzesschutz : (Art. 926 - 929 ZGB) ; Bemerkungen zu e - Schöbi Felix
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Buchzusammenfassung:
Das Buch "Der Besitzesschutz" von Felix Schöbi behandelt die Themen rund um den Besitzesschutz im schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB). Im ersten Teil des Buches wird die Entwicklung der Besitzesschutzdogmatik untersucht, von der Vindikation zur Besitzrechtsklage. Dabei wird auch die Stellung des obligatorisch berechtigten Immobiliarbesitzers betrachtet und die Bedeutung der Besitzesschutzbestimmungen im kantonalen Recht erläutert. Im zweiten Teil des Buches werden die Besitzesschutzbestimmungen im Zusammenhang mit dem Immobiliarmieter behandelt. Es wird auf den Begriff der verbotenen Eigenmacht eingegangen und die Auslegung dieses Kriteriums in materiellrechtlicher Sicht diskutiert. Zudem werden die Befristungen der Besitzesschutzklagen und die nachbarrechtliche Legitimation des obligatorisch berechtigten Besitzers betrachtet. Im dritten Teil des Buches wird das Verhältnis der Besitzesschutzdogmatik zur Dinglichkeitsdogmatik untersucht. Es wird die Unmittelbarkeit der Sachherrschaft als Charakteristikum des dinglichen Rechts hinterfragt und die strukturelle Gleichheit von vorgemerkter Miete und Wohnrecht betrachtet. Zudem wird die Bedeutung des Grundsatzes "Kauf bricht Miete" diskutiert und die Wirkung "erga omnes" als Charakteristikum der Dinglichkeit betrachtet. Im vierten Teil des Buches wird der Besitzesschutz im Zusammenhang mit dem Verfahrensrecht behandelt. Es wird das Problem der Zuständigkeit des Bundes auf dem Gebiet des einstweiligen Rechtsschutzes untersucht und die Leistungen eines verfahrensrechtlichen Besitzesschutzverständnisses erläutert. Es werden auch Einwände gegen eine verfahrensrechtliche Interpretation der Besitzesschutzbestimmungen diskutiert und Bemerkungen zur Bedeutung von Art. 926 ZGB gemacht. Im fünften Teil des Buches wird der straf- und verwaltungsrechtliche Besitzesschutz betrachtet. Es wird das Problem des Schutzes von eigentumsrechtlichen Unterlassungsansprüchen untersucht und die föderalistischen Restbestände im strafrechtlichen Rechtsschutzsystem betrachtet. Zum Schluss werden eine Zusammenfassung der besprochenen Themen und Schlussbemerkungen gegeben.