
Handwerkspolitik Herzog Augusts des Jüngeren von Braunschweig-Wolfenbüttel : (1635 - 1666) ; zur Rolle von Fürstenstaat und Zünften im Wiederaufbau nach dem Dreißigjährigen Krieg. Göttinger Beiträge zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte ; 21.
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Buchzusammenfassung:
Nach dem Dreiaigjahrigen Krieg griffen die deutschen Territorialherren zur Forderung des Wiederaufbaus ihrer zerstorten Lander in starkerem Maae als zuvor in die wirtschaftlichen Belange ihrer Untertanen ein. Am Beispiel der Handwerkspolitik eines besonders aktiven Landesfursten zeigt das Buch die Moglichkeiten und Grenzen der obrigkeitlichen Wiederaufbaumaanahmen und ermoglicht aufschluareiche Einblicke in die Wirtschaftspolitik der Zeit. Die Periode des Wiederaufbaus nach dem Dreiaigjahrigen Krieg als ein bisher wenig erforschtes Kapitel sowohl der Handwerksgeschichte als auch der niedersachsischen Landesgeschichte der fruhen Neuzeit wird hier erstmals naher untersucht. Dabei werden uber die Perspektive des Furstenstaates hinaus auch die Denkmuster und Verhaltensweisen der betroffenen Handwerker analysiert. (Franz Steiner 1999)
FAQ zum Buch
Die zur Konfirmation vorgelegten Gildebriefe wurden abgeändert, wenn die Handwerker neue Bestimmungen einbringen wollten. Die Konfirmation wurde verweigert, wenn die Originaldokumente nicht vorliegen konnten oder lokale Beamte gegen die Erweiterungen protestierten. Beispielsweise blieb die Bestätigung der Böttcher aus, weil das Original des Willkürbriefes nicht gefunden werden konnte. Die Anträge der Rademacher und Leineweber wurden abgelehnt, da die umliegenden Ämter die Einbeziehung von Landmeistern ablehnten. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 80, ISBN 9783515073684
Die Städte hatten die Kompetenz, Zunftstatuten zu bestätigen und zu ändern, wobei sie auch in das landesherrliche Zunftrecht eingriffen. Sie konnten Zusammenschlüsse der Handwerker sanktionieren und nicht nur privilegierte Gilden, sondern auch andere Einrichtungen betreffen. Zudem ermöglichte die Konfirmation der Statuten reformatorische Eingriffe und verband städtische mit herzoglicher Rechtssetzung. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 82, ISBN 9783515073684
Die Zünftige Selbstverwaltung und Gerichtsbarkeit wurden eingeschränkt, indem die herzogliche Regierung die Kompetenzen der Zunftorgane begrenzte und deren Tätigkeit der Aufsicht staatlicher Institutionen unterwarf. Insbesondere wurden die Zusammenkünfte der Gilden und die Zunftkassen stärker überwacht. Dies geschah, um den Einfluss der Obrigkeit auf die Gilden zu vergrößern und ihre Selbstverwaltungsrechte zu reduzieren. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 85, ISBN 9783515073684
Die Taxordnung von 1645 legte feste Stückpreise für handwerkliche Produkte und Entgelte für Lohnarbeiter fest. Zudem wurden Mindestpreistaxen für Getreide und Höchstpreistaxen für gewerbliche Produkte eingeführt, um den freien Wettbewerb einzuschränken. Diese Maßnahmen beeinflussten die Preisbildung direkt durch gesetzliche Vorgaben und Preiskontrollen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 111, ISBN 9783515073684
Die Wirksamkeit der Taxordnungen setzte umfangreiche Durchführungs- und Strafbestimmungen voraus, um die Einhaltung zu sichern. Zudem waren Einschränkungen des Außenhandels, wie Importverbote für fremdes Getreide, erforderlich, um Steuerevasion zu verhindern. Ein effektives Überwachungssystem zur Kontrolle der lokalen Verwaltung und Untertanen war ebenso notwendig. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 122, ISBN 9783515073684
Die Bedingungen für den Zugang zum zünftigen Handwerk wurden durch Änderungen des Zunftrechts durch Herzog August und seine Räte gelockert. Diese Änderungen betrafen insbesondere die Erleichterung des Ausbildungsgangs bis zur Meisterprüfung und den Eintritt in die Zunft. Dadurch wurde die Zahl der Gewerbetreibenden und Handwerksbetriebe gesteigert. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 140, ISBN 9783515073684
Herzog August erließ 1646 Befehle, neuankommende Handwerker mit Bürgergeld zu verschonen und ihre freie Aufnahme in die Zünfte zu gewährleisten, wobei nur das Meisterstück erforderlich war. Herzog Julius setzte bereits 1579 Anwerbungsedikte ein, die Steuerfreiheit, Bürgerrecht und Baufinanzierung für potenzielle Neuansiedler versprachen. Unter Herzog Friedrich Ulrich richteten sich ähnliche Maßnahmen 1620 gezielt an verfolgte Lutheraner, um Handelsstädte wie Holzminden zu entwickeln. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 198, ISBN 9783515073684