
Ärztliche Standespolitik im Nationalsozialismus (Abhandlungen zur Geschichte der Medizin und der Naturwissenschaften) - Rebecca Schwoch
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FAQ zum Buch
Die Sozialversicherung in Deutschland entstand nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871 durch die Folgen der Industrialisierung und Verstädterung, die Millionen von Arbeitern in prekäre Lebensbedingungen brachte. Die Arbeiterbewegung setzte sich für staatliche Sicherheit ein, während Selbsthilfeorganisationen wie der Gesundheitspflegeverein sozialmedizinische Vorstellungen umsetzten. Der Staat reagierte schließlich mit sozialer Sicherung, um die Not der Arbeiterschaft zu adressieren. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 16, ISBN 9783786840954
Die Ärzteschaft kritisierte die von Krankenkassen festgelegten Honorare und die Abhängigkeit von nicht fachkundigen Kassenvorständen. Die Selbstverwaltung der Krankenkassen, insbesondere bei Ortskrankenkassen, wurde von der Arbeiterbewegung entwickelt, was die Ärzteschaft störte. Zudem gab es Konflikte um die Organisation der ärztlichen Versorgung, wie das Distriktarztsystem oder freie Arztwahl. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 26, ISBN 9783786840954
Die angestellten Ärzte und Apotheker wurden durch die „Gleichschaltung“ in die NSBO und spätere DAF integriert. Ihre Organisationen wurden aufgelöst, Vermögen beschlagnahmt und politische Einflussnahme unterbunden. Der staatliche Zwang und die rechtliche Einschränkung der Mitbestimmung galt auch für diese Berufsgruppen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 121, ISBN 9783786840954
Der „Ausschaltungs“-prozess per Gesetz bei den Krankenkassen beinhaltete die Zwangsentlassung von Mitarbeitern, die als nicht loyal gegenüber dem nationalen Staat eingestuft wurden, wie Juden, Kommunisten oder andere politisch unerwünschte Personen. Dies erfolgte durch das Berufsbeamtengesetz von 1933, das die Entfernung solcher Mitarbeiter ermöglichte und deren Stellen mit NS-Funktionären besetzte. Die Maßnahme diente der Reinigung der Sozialversicherungsträger von angeblich unzuverlässigen Mitarbeitern und der Stärkung der NS-Ideologie innerhalb der Institutionen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 173, ISBN 9783786840954
Die wesentlichen Ziele der “Reform“ der Krankenversicherung waren die Beseitigung der Selbstverwaltung, die Ausschaltung sozialdemokratischer Einflüsse und die Unterstellung der Sozialversicherung unter das “Führerprinzip“. Zudem diente die Reform rassenpflegerischen Zielsetzungen und staatspolitischen Zwecken. Die Neuordnung stärkte die staatliche Kontrolle und verfolgte organische gesundheitspolitische Zielstellungen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 185, ISBN 9783786840954
Alle Ärzte im Deutschen Reich wurden im Reichsärzteverzeichnis der RāK und im Reichsarztregister (RAR) der Statistischen Abteilung der KVD erfasst. Die Erfassung erfolgte getrennt nach Kassenärzten und Nichtkassenärzten. Ausgeschlossen waren Sanitätsoffiziere sowie beamtete oder angestellte Ärzte, sofern sie nicht zusätzlich freiberuflich tätig waren. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 231, ISBN 9783786840954