
Erwerb durch Übergabe an Dritte nach klassischem römischen Recht
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Buchzusammenfassung:
Das Buch "Erwerb durch Übergabe an Dritte nach klassischem römischen Recht" von Fabian Klinck behandelt das Thema des Eigentumserwerbs durch Übergabe an Dritte im klassischen römischen Recht. Der Autor untersucht die historischen Ursprünge und den Begriff der "traditio" und analysiert den Besitzerwerb und Eigentumserwerb durch diese Übergabe. Dabei werden verschiedene Aspekte wie der Erwerb durch Gewaltabhängige, besondere Fallgruppen wie den Nießbrauchsklaven oder den flüchtigen Sklaven sowie den Erwerb für den Kriegsgefangenen und das Munizipium behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt des Buches liegt auf dem Erwerb durch "personae sui iuris" (Freie) und der Bedeutung des Wortes "procurator". Der Autor untersucht die Entwicklung des Besitzerwerbs durch Freie anhand von verschiedenen Quellen und zieht daraus Folgerungen und Ergebnisse. Zudem behandelt das Buch das Besitzkonstitut, den Geheißerwerb und analysiert die Positionen von verschiedenen Juristen wie Celsus, Ulpian, Julian und Afrikan. Das Buch bietet einen umfassenden Überblick über den Erwerb durch Übergabe an Dritte im klassischen römischen Recht und liefert zahlreiche Ergebnisse und Folgerungen zu diesem Thema. Es richtet sich an Juristen und Historiker, die sich mit dem römischen Recht und dem Eigentumserwerb beschäftigen.
FAQ zum Buch
a.a.O. bedeutet “am angegebenen Ort“. ebd. ist die Abkürzung für “ebenda“, was auf die gleiche Stelle verweist. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 12, ISBN 9783428115624
Das Traditionsprinzip im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verlangt, dass bei der Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache neben der dinglichen Einigung die Übergabe der Sache durch den Veräußerer auf den Erwerber erfolgt. Es ist der Grundsatz, dass die tatsächliche Gewalt über die Sache (Besitz) übertragen werden muss, um den Eigentumserwerb zu begründen. Das Prinzip gilt als zentraler Bestandteil des BGB, obwohl es Ausnahmen und Weiterentwicklungen gibt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 15, ISBN 9783428115624
Ein Pekuliarhandel bezeichnet die Handlungen eines Gewaltabhängigen, wie eines Sklaven oder Haussohns, die im Auftrag des Herrn für dessen Peculium (eigenes Vermögen) vorgenommen werden. Dabei wird der Besitz durch den Willen des Gewaltabhängigen erworben, selbst wenn der Herr davon nichts weiß. Der Herr wird durch die Handlungen des Sklaven in den Besitz der durch das Peculium erworbenen Sachen versetzt, da der Sklave den animus possidendi besitzt. Dies ist eine Ausnahme der allgemeinen Regel, dass der Erwerber den Besitzwillen selbst haben muss. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 48, ISBN 9783428115624