
As-Saria fi Bab al-Yaman Recht, Richter und Rechtspraxis an der familienrechtlichen Kammer des Gerichts Süd-Sanaa (Republik Jemen) 1983 - 1995
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Buchzusammenfassung:
Die vorliegende Untersuchung hat die Rechtspraxis an einer erstinstanzlichen Familienrechtskammer in der Hauptstadt der 1990 entstandenen Republik Jemen zum Gegenstand. Sie beruht auf der Auswertung aller dort zwischen 1983 und 1995 ergangenen Urteile sowie auf Beobachtungen aus einer zweijährigen Hospitation an diesem Gericht. Zunächst werden die institutionellen und normativen Grundlagen der Rechtsprechung behandelt. Nach einer Darstellung der Justizgeschichte diskutiert die Autorin das 1992 verabschiedete Familiengesetz, welches mit der Gesetzgebung der jemenitischen Vorgängerstaaten und der anderer arabischer Staaten verglichen wird. Im zweiten Teil geht es um die Rechtsprechung und ihre Verflechtung mit sozialen Verhältnissen. Die Abläufe gerichtlicher Verfahren, ihre Wahrnehmung durch die Beteiligten und der soziale Hintergrund der Prozeßbeteiligten werden vorgestellt. Anschließend rekonstruiert die Autorin die Rechtsprechung im Scheidungs-, Unterhalts- und Kindschaftsrecht. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der relativ ausführlichen Einzelfallbesprechung, um so die Rechtsprechung in ihrer überraschenden Bandbreite - von sehr liberal bis reaktionär - darzustellen.
FAQ zum Buch
Im Jemen kann der Ehemann die Ehe durch Verstoßung (talāq) ohne Angabe von Gründen beenden. Die Ehefrau benötigt gerichtliche Hilfe und muss beweisen, dass der Ehemann seine Pflichten vernachlässigt hat. Zudem können Ehen aufgrund von Mängeln im Ehevertrag, wie Verwandtschaftsbeziehungen oder Apostasie, oder Mängeln am Ehepartner, wie Krankheiten, Geistesgestörtheit oder fehlende religiöse Ebenbürtigkeit, aufgelöst werden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 101, ISBN 9783428098262
Die Ehefrau hat bei einer willkürlichen Verstoßung ohne Grund einen Anspruch auf eine Kompensation in Höhe eines Jahresunterhaltes, sofern sie durch die Scheidung in eine soziale Notlage gerät. Zudem kann sie die Ehe unter bestimmten Umständen gegen den Willen des Ehemannes beenden, wenn er seine ehelichen Pflichten nicht erfüllt. Die genauen Bedingungen und die Höhe der Kompensation sind jedoch im Gesetz nicht vollständig klar geregelt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 108, ISBN 9783428098262