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Aufgaben Und Perspektiven Verwaltungsrechtlicher Forschung: Aufsatze 1975-2005 - Schmidt-Assmann, Eberhard


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ISBN:9783161490705
Personen:
Zeitliche Einordnung:2006
Umfang:VIII, 504 S
Format:; 24 cm
Sachgruppe(n):340 Recht
Verlag:
Tübingen : Mohr Siebeck
Schlagwörter:Deutschland ; Allgemeines Verwaltungsrecht ; Aufsatzsammlung

6513

Buchzusammenfassung:



Dieser Band faßt Beiträge zum Allgemeinen Verwaltungsrecht aus drei Jahrzehnten zusammen. Eberhard Schmidt-Aßmann untersucht Bestand und Fortentwicklung der öffentlich-rechtlichen Dogmatik: Wie hat der Verfassungsstaat in Gesetzgebung, Verwaltungsgerichtsbarkeit und in der Exekutive selbst auf ein gewandeltes Staatsaufgabenverständnis, auf neue Handlungsformen und auf die Einflüsse der Europäisierung und der Internationalisierung reagiert? Waren es in den 1970er Jahren Fragen der administrativen Planung, so sind es heute Verhandlungslösungen, Konfliktmittlung und regulierte Selbstregulierung, die das Verwaltungsrecht herausfordern. Eine Verwaltungsrechtswissenschaft, die sich als grundlagenorientierte Wissenschaft vom Verwaltungsrecht versteht, hat die Kraft, Neues und Ungewohntes in die verwaltungsrechtliche Systematik zu integrieren, ebenso aber auch bedenkliche Entwicklungen zu benennen und möglichst zurückzudrängen.



FAQ zum Buch



Die Gefährdungen der Rechts- und Gesetzesbindung der Exekutive ergeben sich aus unklaren Grenzen zwischen parlamentarischen und exekutivischen Vorbehaltsbereichen. Unklarheiten bestehen darüber, ob Einrichtungsmaßnahmen der Verwaltungseinheiten dem parlamentarischen oder exekutiven Bereich zuzurechnen sind. Zudem bleibt unklar, ob zwischen beiden Bereichen ein unzugewiesenes Feld existiert, das konkurrierenden Zugriffsrechten ausgesetzt ist. Solche Unsicherheiten können zu Konflikten und Übergriffen führen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 50, ISBN 9783161490705

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit sichert den rechtzeitigen Rechtsschutz durch Normenkontrolle, Verfahrenszäsurierungen und störungspräventive Klagen. Sie begrenzt die Wirksamkeit von Rechtsverletzungen und stellt sicher, dass Verwaltungsakte rechtlich überprüft werden. Zudem regelt sie vorbeugende Unterlassungs- und Feststellungsklagen sowie den vorläufigen Rechtsschutz, etwa nach § 80 Abs. 5 VwGO. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 325, ISBN 9783161490705

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