
Das Bundesgesetz über die Raumplanung. Berner Tage für die juristische Praxis 1980
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FAQ zum Buch
Zu den im Dokument verwendeten Abkürzungen zählen WuR, ZBJV, ZBl, ZGB und ZSR. WuR steht für “Wirtschaft und Recht, Zeitschrift für Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsrecht“. ZBJV steht für “Zeitschrift des bernischen Juristenvereins“. ZBl steht für “Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Gemeindeverwaltung“. ZGB steht für “Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907, SR 210“. ZSR steht für “Zeitschrift für schweizerisches Recht“. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 10, ISBN 9783727295652
Der Ausgangspunkt für die Erarbeitung des Raumplanungsgesetzes war die Überarbeitung des Verfassungsauftrags nach dem Scheitern des ersten Gesetzes in der Volksabstimmung vom 13. Juni 1976. Der Bund musste den Auftrag zur Grundsatzgesetzgebung gemäß Artikel 22 quater Abs. 1 der Verfassung erneut prüfen. Dabei standen die Koordination mit den Kantonen und die Berücksichtigung der Landes-, Regional- und Ortsplanung im Mittelpunkt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 11, ISBN 9783727295652
Der Bund hat im Bereich der Raumplanung den Auftrag, Grundsätze für eine durch die Kantone zu schaffende Raumplanung zu erlassen, die die zweckmäßige Nutzung des Bodens und die geordnete Besiedlung des Landes dienen. Er muss die Bestrebungen der Kantone fördern, koordinieren und mit ihnen zusammenarbeiten. Zudem berücksichtigt er in seiner Aufgabenwahrnehmung die Erfordernisse der Landes-, Regional- und Ortsplanung. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 11, ISBN 9783727295652
Die “Gesetzgebung über Grundsätze“ im Raumplanungsgesetz bedeutet, dass der Bund nur allgemeine, verbindliche Grundsätze für die Raumplanung festlegt. Diese Grundsätze dienen als Richtlinien für die Kantone, um die zweckmäßige Nutzung des Bodens und die geordnete Besiedlung des Landes zu gewährleisten. Der Bund beschränkt sich dabei auf die Festlegung von Prinzipien, nicht auf detaillierte Regelungen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 11, ISBN 9783727295652
Die Kantone haben in der Raumplanung eine eigene Zuständigkeit, da der Bund das Sachgebiet nicht erschöpfend ordnen kann. Sie schaffen die Raumplanung selbst und beachten dabei die vom Bund erlassenen Grundsätze. Das Bundesrecht regelt die Raumplanung nicht abschließend, sodass kantonale Gesetze notwendig sind, um Bestimmungen zu ergänzen und zu verdeutlichen. Die Kantone spielen somit eine aktivere Rolle als bloße Vollzugsorgane des Bundesrechts. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 12, ISBN 9783727295652
Die Frage der Bundesrechtspflege bei einem Raumplanungsgesetz ist komplex, da das Bundesgesetz die Raumplanung nicht erschöpfend regelt und kantonales Recht ergänzt. Die allgemeinen Bestimmungen zur Bundesrechtspflege können nicht einfach übernommen werden, da viele Regelungen des Gesetzes nicht unmittelbar anwendbar sind. Der Bund beschränkt sich auf Fälle, in denen Bundesrecht eindeutig vorherrscht, wie bei Ausnahmen ausserhalb der Bauzonen oder Entschädigungen. Die Koordination zwischen Bundes- und Kantonsrecht erfordert eine differenzierte Beurteilung der Rechtslage. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 12, ISBN 9783727295652
Der Begriff “Raumplanung“ im verfassungsrechtlichen Sinne bezeichnet die planmäßige Gestaltung des Raums durch koordinierte, zielgerichtete Maßnahmen. Der Bund legt grundsätzliche Vorgaben fest, während die Kantone eigene Zuständigkeit für die Umsetzung und Ergänzung haben. Die Bundesgesetze sind nicht vollständig, sondern bedürfen der kantonalen Ergänzung und Verdeutlichung. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 12, ISBN 9783727295652
Im Kontext des Raumplanungsgesetzes bezeichnet “Planung“ die gezielte Schaffung eines erwünschten Zustands durch vorherige Vorkehren und abgestimmtes Handeln. Es geht um die Organisation und Gestaltung von Räumen, die nicht zufällig, sondern durch planmäßige Maßnahmen erreicht wird. Die Kantone sind dabei für die Umsetzung zuständig, unter Beachtung der vom Bund festgelegten Grundsätze. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 12, ISBN 9783727295652