
Roma und Sinti im Gau Tirol-Vorarlberg
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FAQ zum Buch
Roma und Sinti sind ethnische Minderheiten, die in der Regel als „Sinti und Roma“ oder „Roma und Sinti“ bezeichnet werden. Die Bezeichnung „Zigeuner“ wird von ihnen als diskriminierend empfunden und ist eine Fremdbezeichnung. „Sinti“ bezieht sich auf die in Mitteleuropa ansässigen Angehörigen, während „Roma“ Menschen südosteuropäischer Herkunft umfasst. Außerhalb des deutschen Sprachraums wird meist „Roma“ als Sammelbezeichnung verwendet. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 19, ISBN 9783706541640
Die Verfolgung der „Zigeuner“ im Gau Tirol-Vorarlberg unter dem Nationalsozialismus umfasste verschärfte Gesetze wie das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ von 1933, das Zwangssterilisierungen ermöglichte. Roma und Sinti wurden durch das „Blutschutz“- und „Ehegesundheitsgesetz“ von 1935 benachteiligt, das Heiraten mit „Ariern“ verbot. Sie wurden als „beunruhigende Fremde“ und „primitive Arbeitsscheue“ stigmatisiert, während rassenhygienische Konzepte ihre Ausgrenzung rechtfertigten. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 49, ISBN 9783706541640
Die “Vorbeugende Verbrechensbekämpfung“ diente dazu, Roma und Sinti als “Asoziale“ zu bekämpfen und zu marginalisieren. Sie wurde genutzt, um ihre Bewegungsfreiheit einzuschränken und sie in Konzentrationslager zu deportieren. Die Maßnahme war Teil einer zweifachen Ausgrenzung, sowohl als “Fremdrassige“ als auch als “Asoziale“. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 55, ISBN 9783706541640
Der Ausdruck „Aus dem Wesen der Rasse“ bezeichnet die geplante Regelung der „Zigeunerfrage“ auf der Grundlage rassistischer Vorstellungen, die sich von einer rassenhygienisch motivierten Bekämpfung der „Asozialen“ abgrenzte. Er markiert den Übergang zu einer rein rassistischen Verfolgung, die auf der angeblichen Rassenessenz beruhte. Dieser Ansatz war Teil der Vorbereitung auf eine einheitliche gesetzliche Regelung und erforderte rassenbiologische Untersuchungen zur „rassischen Einordnung“ von Personen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 59, ISBN 9783706541640
Der “Festsetzungserlass“ führte zur Abschiebung von Roma und Sinti aus den Grenzkreisen, wie die Familie Reinhardt, die 1939 in das Altreich abtransportiert wurde. Die Behörden nutzten polizeiliche Maßnahmen, um diese Gruppen fernzuhalten, was zu einem Kreislauf führte, in dem die Roma und Sinti durch die Einschränkungen ihrer Aufenthalts- und Arbeitsmöglichkeiten als „nicht ansässig“ und „arbeitsunfähig“ dargestellt wurden. Dieses Vorgehen verschärfte die Diskriminierung und machte ihre Integration unmöglich. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 75, ISBN 9783706541640
Die Lebenssituation der Roma und Sinti im Gau Tirol-Vorarlberg war geprägt von Diskriminierung und Vorurteilen. Sie wurden in den Akten der Behörden meist als Objekte der Verfolgung dargestellt, während ihre tatsächlichen Lebensbedingungen kaum dokumentiert sind. Die lokale Bevölkerung zeigte ambivalente Haltungen, die sich aus romantisierten und ablehnenden Vorstellungen zusammensetzten. Schwerwiegende Beschuldigungen wie Kindesdiebstahl oder Verbreitung der Pest wurden ihnen angelastet, was ihre Lebenssituation weiter verschärfte. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 104, ISBN 9783706541640