
Stand von Wissenschaft und Technik im Pflanzenschutzrecht Deutsche und europäische Aspekte im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel - Fischer, Kristian, Jürgen Fluck und Franz J Peine
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Buchzusammenfassung:
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens fur Pflanzenschutzmittel stellt sich in der Praxis das Problem: In welchem Umfang durfen die nationalen Zulassungsbehorden den Stand von Wissenschaft und Technik eigenstandig vorantreiben? Ausgehend von einer Analyse des deutschen und europaischen Pflanzenschutzrechts werden die behordlichen Handlungsspielraume ausgeleuchtet sowie inhaltliche und verfahrensrechtliche Anforderungen entwickelt, die bei einer Fortschreibung und praktischen Umsetzung des Standes von Wissenschaft und Technik zu beachten sind.
FAQ zum Buch
Der Zulassungsantrag muss den Anforderungen der §12 Abs. 3 Satz 2 PflSchG entsprechen, die durch die PflSchMGV konkretisiert werden. Hierzu gehören die Einhaltung der in den Anhängen II und III der EG-PflSchRL festgelegten Vorgaben sowie die Prüfung chemischer Zubereitungen gemäß Anhang VI der EG-PflSchRL. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 15, ISBN 9783936232226
§15 Abs. 1 Nr. 1 des PflSchG verpflichtet den Antragsteller, detaillierte Unterlagen und Untersuchungen vorzulegen, während §15 Abs. 1 Nr. 3 die Behörde in ihre Entscheidungsbefugnis einbezieht und ihr erlaubt, eigenes Wissen über die eingereichten Dokumente hinaus zu nutzen. Dies unterstreicht den Amtsermittlungsgrundsatz des Verwaltungsverfahrensrechts. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 17, ISBN 9783936232226
Die Anhänge II und III verlangen Daten zur Beurteilung der Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf nicht zu den Zielgruppen gehörende Arten wie Vögel, Wasserlebewesen und Bienen. Für jede Art sind spezifische Testanforderungen definiert, z. B. die akute Toxizität auf Bienen gemäß der EPPO-Leitlinie 170. Die Ergebnisse müssen die Auswirkungen auf diese Arten umfassend dokumentieren. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 21, ISBN 9783936232226
Der Text erklärt, dass eine Einzelmeinung den Stand von Wissenschaft und Technik nur verändern kann, wenn sie wissenschaftlich fundiert und von der wissenschaftlichen Gemeinschaft als glaubwürdig erachtet wird. Zudem muss ein bestimmtes Maß an qualitativer Forschung erreicht sein, das über einfache Ideen oder ungesicherte Mindermeinungen hinausgeht. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 65, ISBN 9783936232226
Im Anhang werden die wichtigsten Rechtsquellen zusammengestellt. Dies dient dazu, die rechtlichen Grundlagen der Untersuchung zu dokumentieren und zugänglich zu machen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 12, ISBN 9783936232226
Wenn die Anforderungen der Anhänge zur EG-PflSchRL nicht mehr aktuell sind, muss eine Anpassung der Anhänge durch die zuständigen Organe der EG erfolgen. Nationale Behörden dürfen dies nicht durch eigene Maßnahmen ersetzen, da die Richtlinie einen abschließenden Charakter hat und die Harmonisierung der Regelungen verfolgt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 33, ISBN 9783936232226
Die BVL ist gemäß dem Text für die „öffentliche“ Einführung des Zulassungsverfahrens zuständig. Dies wird erwähnt, da die BVL als die nach „außen“ auftretende Zulassungsbehörde die „öffentliche“ Einführung übernimmt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 52, ISBN 9783936232226