
Leben Und Sterben in Richterhand?: Ergebnisse Einer Bundesweiten Richterbefragung Zu Patientenverfugung Und Sterbehilfe: Ergebnisse einer bundesweiten ... zu Patientenverfügung und Sterbehilfe - Hofling, Wolfram, Schafer, Anne
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Buchzusammenfassung:
Die öffentliche und fachöffentliche Auseinandersetzung um die sogenannte Sterbehilfe sowie die parallele Diskussion zur Patientenverfügung als möglichem Instrument zur Sicherung von Autonomie am Lebensende haben Hochkonjunktur. Die Unsicherheit und Ratlosigkeit von Ärzten, Pflegenden und Betroffenen, aber auch unter Juristen ist auch durch die höchstrichterliche Judikatur keineswegs beseitigt worden. Die Einschätzungen über ein angemessenes Verhältnis von Patientenautonomie und Integritätsschutz am Lebensende offenbaren tiefgreifende Differenzen. Entsprechendes gilt für die Frage, ob und wieweit die Vormundschaftsrichter in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen sind. Vor diesem Hintergrund und im Blick auf die dringend gebotene und geplante gesetzgeberische Reaktion untersuchen Wolfram Höfling und Anne Schäfer die Einstellungen und Entscheidungskriterien der deutschen Vormundschaftsrichter auf methodisch-valider Basis. Die Präsentation der Analyse der Ergebnisse der Totalerhebung unter den deutschen Vormundschaftsrichtern erster Instanz wird dabei in den normativen und politischen Kontext eingeordnet.
FAQ zum Buch
Der mutmaßliche Wille bezeichnet die subjektive Absicht der Parteien in einem rechtlichen Kontext. In der Rechtsprechung wird er durch die Prüfung der Umstände, des Verhaltens und der Äußerungen der Parteien ermittelt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 6, ISBN 9783161491405
Der Text erklärt, dass ein Großteil der Literatur die ärztliche Aufklärung als Wirksamkeitsvoraussetzung für Patientenverfügungen ansieht oder zumindest als sinnvoll erachtet, da sie dem Erklärenden bewusst macht, was er schriftlich verlangt. Dies basiert auf dem Konzept der Patientenautonomie, das Information und Kenntnis als Voraussetzungen für Selbstbestimmung betrachtet. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 30, ISBN 9783161491405
Die Niederlande waren das erste Land der Welt, das die aktive Sterbehilfe legalisierte, als das Gesetz zur Überprüfung der Lebensbeendigung auf Verlangen und der Hilfe bei der Selbsttötung am 01.04.2002 in Kraft trat. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 37, ISBN 9783161491405
Der Text beschreibt einen dreistufigen Prüfungsaufbau, bei dem der Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme auf der ersten Stufe durch tatsächliche Einwilligung, auf der zweiten Stufe durch den individuell mutmaßlichen Willen und auf der dritten Stufe durch allgemeine Wertvorstellungen gerechtfertigt sein kann. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 18, ISBN 9783161491405
Nur 8 % der Richter in Kleinstädten (unter 50.000 Einwohnern) waren ausschließlich für Vormundschafts- und Betreuungssachen zuständig. In Städten mit mehr als 250.000 Einwohnern stieg dieser Anteil auf ein Drittel (33 %). Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 69, ISBN 9783161491405
80 % der befragten Richterinnen und Richter stimmten der Aussage A zu, während 20 % der Aussage B zustimmten. Dies zeigt, dass die Mehrheit der Richterinnen und Richter die Sterbehilfe als legitimen Weg bei schwerer unheilbarer Krankheit ansah. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 78, ISBN 9783161491405